Finanzkontrolle
Saftige Strafe für Schwarzarbeit in Großbäckerei

22.11.2018 | Stand 31.07.2023, 17:33 Uhr
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Meldungen unterlassen und Sozialabgaben geprellt: Zwei Unternehmer sind vom Amtsgericht Regensburg zu einer saftigen Strafe verurteilt worden.

REGENSBURG Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg ergaben, dass die Franchisenehmer einer Großbäckerei es über einen Zeitraum von drei Jahren in 25 Fällen unterließen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer bei den für den Einzug der Sozialabgaben zuständigen Stellen monatlich, unter Angabe der tatsächlich gezahlten Bruttolöhne, zu melden.

Die beiden Unternehmer kamen ihrer Pflicht, die auf diese Löhne entfallenden Arbeitnehmer – und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht und in vollem Umfang abzuführen, nicht nach. Die vorenthaltenen Beiträge belaufen sich auf ca. 7.600 Euro.

Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen die beiden Geschäftsführer eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 160 bzw. 120 Tagessätzen. Die Unternehmer müssen, neben der Geldstrafe, auch für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

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