Amtsgericht Regensburg
Studentinnen an Po und Brust getatscht – 25-Jähriger zu Freiheitsstrafe verurteilt

12.11.2018 | Stand 13.09.2023, 0:23 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein hochgewachsener, junger Mann im Anzug nimmt am Montag, 12. November, neben seinem Pflichtverteidiger und einer Dolmetscherin auf der Anklagebank Platz. Der 25-jährige Student aus der Ukraine steht wegen sexueller Belästigung, vorsätzlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung vor dem Regensburger Amtsgericht. Von Anfang an, zeigt er sich kooperativ und geständig.

REGENSBURG Am 11. April 2018 unterhielt sich der Angeklagte mit einer Studentin am See auf dem Gelände der Universität Regensburg, als er plötzlich seine Hand auf den Hintern der 23-Jährigen legte und sie aufforderte, Sex mit ihm zu haben. Die junge Frau ergriff daraufhin die Flucht. Erst einige Tage später, als sie in der Zeitung von weiteren Vorfällen dieser Art an der Uni las, ging sie zur Polizei.

Ähnlich wie ihr erging es in den Tagen darauf noch fünf weiteren jungen Studentinnen. Eine 24-Jährige wurde von dem Angeklagten begrapscht, als sie an einer Ampel wartete und eine 23-Jährige wurde urplötzlich in der Cafete von hinten von dem Ukrainer lange und fest umarmt. Eine 21-jährige Studentin packte der der Angeklagte sogar am Hintern und versuchte, die junge Frau über seine Schultern zu werfen. Weil sich die Frau wehrte, fielen beide zu Boden. Eine weitere junge Frau wurde ebenfalls in der Cafete belästigt.

Angeklagter ist kein „Sexmonster“

Der wohl schlimmste Fall ereignete sich am 19 April 2018. Eine 21-jährige Studentin war gerade alleine auf dem Gelände der Universität unterwegs, als sie plötzlich von hinten fest umklammert wurde. Die junge Frau bekam keine Luft mehr – ob durch die Panik oder durch den festen Griff konnte die Studentin nicht sagen. Während er sie so umklammert hielt, fasste er mit seinen Händen an die Brüste der Frau. Erst, als er die Umklammerung löste, gelang es der 21-Jährigen, zu flüchten.

Der Angeklagte entschuldigte sich aufrichtig bei den Frauen und auch sein Anwalt stellte klar, dass sich sein Mandant nicht sexuell befriedigen wollte, sondern die Frauen lediglich kennenlernen und beeindrucken wollte. Diesen Ausführungen glaubte auch der Vorsitzende Richter Meindl: „Es handelt sich nicht um ein Sexmonster.“

Der 25-Jährige wurde der sexuellen Nötigung, der fahrlässigen Körperverletzung und der sexuellen Belästigung schuldig gesprochen und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zu drei Jahren auf Bewehrung ausgesetzt. Außerdem muss der junge Mann 1.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg