Verhandlung
Pädophiler wird wieder straffällig – Richterin ist entsetzt über ausgesetzte Haft

04.11.2018 | Stand 13.09.2023, 1:54 Uhr
−Foto: n/a

Da war die Richterin baff: „Wie, Sie waren auf freiem Fuß?“, fragte Frauke Helm ungläubig. Vor ihr saß ein zu sechs Jahren verurteilter Pädophiler, der eine Dreijährige sexuell missbraucht hatte. Dennoch konnte er weitere Strafen begehen – nach der Verurteilung zu sechs Jahren Haft!

REGENSBURG Achim D. (Name geändert) wirkt überhaupt nicht, wie man sich einen Schwerverbrecher vorstellt. Mit sauberem Hemd, schlank und durchaus freundlich im Auftritt erscheint der studierte Betriebswirt vor Amtsrichterin Frauke Helm. Dabei ist der Mann rechtskräftig wegen heftiger Taten in Haft: Im Juli 2015 verurteilte ihn das Landgericht Regensburg zu sechs Jahren Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und dem Besitz von Kinderpornographie. Die Opfer waren Kinder früherer Lebensgefährtinnen, ein Mädchen war gerade erst drei Jahre alt, das er missbrauchte und davon Fotos anfertigte. Die neuerliche Anklage vor dem Amtsgericht erschien am Freitag dabei fast banal. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, mit einem gefälschten niederländischen Ausweis unter anderem eine Meldebestätigung der Stadt Riedenburg, aber auch einen Führerschein des Landratsamts Kelheim im Jahr 2015 erschwindelt zu haben. Pikant: Der Mann war zu diesem Zeitpunkt aus einer Untersuchungshaft freigekommen, zuvor war er wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren verurteilt worden. Richterin Frauke Helm fragte dann auch fassungslos im Sitzungssaal: „Wie kamen Sie denn da auf freien Fuß nach einer Verurteilung zu sechs Jahren?“ D.s Anwalt Michael Haizmann konterte: „Da gibt es einige unglaubliche Zusammenhänge in dem Verfahren.“ 40 Tage saß der Mann in Untersuchungshaft, erzählt er. „So wenig?“, fragt Richterin Helm.

Haizmann zweifelte grundsätzlich daran, dass man die Urkundenfälschung überhaupt verhandeln kann. „Die Tatorte waren nicht im Gerichtsbezirk Regensburgs“, rügte Haizmann scharf. Aus seiner Sicht aber noch viel gravierender: Den falschen Ausweis fand man bereits, als man bereits im Jahr 2012 neben den Bildern missbrauchter Kinder auch eine digitale Kopie des niederländischen Dokuments sicherstellte. Hätte also das Landgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe aussprechen müssen? „Die Taten waren ja, nachdem der Angeklagte festgenommen wurde“, bemerkte die Richterin. Dass sich im Zusammenhang mit den Verfahren Schlamperei der Ermittler durch die Akten zieht, war gleich zu Beginn des Verfahrens deutlich geworden. Die Staatsanwältin wollte nämlich noch eine weitere Anklage verlesen. Nach seiner Verurteilung vor dem Landgericht war der Mann vorläufig in der JVA Regensburg untergebracht. Er lernte einen Mitgefangenen kennen, mit dem er Identitäten tauschte – erfolgreich. Unglaublich: In der JVA bemerkte zunächst niemand, dass zwei Gefangene einfach so die Namen tauschten. Der Mitgefangene war zu 60 Tagen verurteilt worden. Aufgeflogen war das ganze erst, als D.s Mutter bei einem Besuch im Gefängnis feststellte, dass gar nicht ihr Sohn vor ihr saß. Sie verriet wohl den Rollentausch im Knast.

Wohnsitz kurz zuvor nach NRW verlegt

Das Verfahren wegen Gefangenenbefreiung aber war bereits im Juli eingestellt worden. Das aber hatte die jetzt zuständige Staatsanwältin gar nicht mitbekommen. Wie es möglich ist, dass zwei Häftlinge ihre Identität in einer bayerischen JVA tauschen können, blieb also beim Prozess am Freitag offen.

Im Gefängnis arbeitet D. in der Haustechnik, 100 Euro bekommt er dafür. Seit eineinhalb Jahren sitzt er nun im Gefängnis. Eine weitere Haftstrafe von zehn Monaten kommt nun hinzu. Weil er seinen Wohnsitz kurz vor der Verurteilung nach Nordrhein-Westfalen verlegte, muss er jetzt auch dort seine Haftstrafe verbüßen. Dort scheint der Strafvollzug offenbar noch lascher zu sein als in Bayern.

Regensburg