Sitzung des Kreisausschusses
Landkreis gibt Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Auftrag

31.10.2018 | Stand 31.07.2023, 14:08 Uhr
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Weil die Radmobilität eine immer wichtigere Rolle bei der Bewältigung des Verkehrsaufkommens einnimmt, wird der Landkreis Regensburg ein umfassendes „Mobilitätskonzept für den Radverkehr“ in Auftrag geben. Dieses Konzept soll alle Bereiche des Radverkehrs einschließen und die jeweiligen Potenziale der unterschiedlichen Straßenkategorien (Bund, Land, Landkreis, Gemeinden) analysieren.

REGENSBURG Es soll alle Mobilitätserfordernisse abbilden, von „Bike & Ride“ über Pendler- und Nahversorgungsbeziehungen bis hin zum Freizeitverkehr. Dabei sollen alle Fachstellen, Fahrradverbände/vereine, die Landkreisgemeinden, Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Regensburg, große Betriebe, oder auch Schulen eingebunden werden. Der Kreisausschuss befürwortete die Erstellung dieses Teilklimaschutzkonzepts ‚Mobilitätskonzept für den Radverkehr‘ für den Landkreis Regensburg und beauftragte die Verwaltung mit der Ausarbeitung des entsprechenden Förderantrags, nachdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit derartige Mobilitätskonzepte mit 50 Prozent fördert. Erfahrungswerte anderer Landkreise lassen Gesamtkosten in einer Bandbreite von 60.000 bis 90.000 Euro erwarten.

Die Analysen erfolgen hinsichtlich des Zustands vorhandener regionaler und überregionaler Radwege der unterschiedlichen Baulastträger unter Berücksichtigung auch der elektrifizierten Fahrradnutzungen, hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Streckenmarkierungen vorhandener Radwege, hinsichtlich des Zustands vorhandener Übergabestellen unterschiedlicher Verkehre (Bahn, Bus, Pendlerparkplätze, etc.), hinsichtlich der Pendlerstrukturen im Alltagsverkehr zu Arbeitsplätzen (Gewerbe-/ Industriegebiete), hinsichtlich der Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Kinderbetreuungseinrichtungen) und Einkaufsmöglichkeiten in der Region und hinsichtlich der Freizeitverkehre im Bereich Naherholung, Sporteinrichtungen, Veranstaltungsorte und Tourismusziele.

Die Potenziale werden nach kurz-, mittel- und langfristig erschließbar kategorisiert. Das Langfristszenario geht von einem Zeithorizont bis 2030 aus; die kurzfristig erschließbaren Potenziale umfassen einen Zeitraum bis zwei Jahre, die mittelfristigen bis fünf Jahre.

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