Es stand Aussage gegen Aussage
Zwei Jahre und sechs Monate Haft – 27-jähriger Masseur wegen Vergewaltigung an einer Polizistin verurteilt

31.08.2018 | Stand 13.09.2023, 2:57 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Die Spannung im Gerichtssaal ist fast greifbar, der Ausgang des Prozesses vollkommen ungewiss. Dann endlich ist es so weit: Der vorsitzende Richter verkündet das Urteil. Der angeklagte 27-jährige Masseur aus dem Irak ist schuldig der Vergewaltigung an einer jungen Polizistin und wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Und das, obwohl Aussage gegen Aussage steht.

REGENSBURG Nach Auffassung der Kammer hat sich Folgendes am 2. Dezember 2017 zugetragen: Eine damals 19-jährige Frau, besuchte gegen 15 Uhr ein Massagestudio in Regensburg. Sie hatte im Vorfeld eine Ganzkörpermassage gebucht. Ein Mitarbeiter führte sie in die Kabine und bat sie, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden. Dann betrat der Masseur, der die Massage an der jungen Blondine durchführen sollte den Raum – es war der 27-jährige Angeklagte. Er bat sie, auch noch den BH auszuziehen. Dann begann er mit der Massage. Nach circa einer halben Stunde begann er, die Kundin auch unter dem Slip zu massieren und sexuelle Handlungen an ihr zu vollziehen. Obwohl die 19-Jährige ihm mitteilte, dass sie das nicht möchte, seine Hand wegdrückte und von ihm wegrutschte, fand der Angeklagte noch zwei Mal die Möglichkeit, sie sexuell zu belästigen beziehungsweise sich an ihr zu vergehen. Die Kundin brach die Massage vorzeitig ab und beschwerte sich bei einem Mitarbeiter des Massage-Salons. Noch am selben Tag erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

„Es ist eine Aussage-gegen-Aussage-Situation“ beschreibt der vorsitzende Richter. Er hält die Angaben der Geschädigten, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt, für glaubhaft. Hinzu kommt, dass die inzwischen 20-Jährige kein Motiv hat, den Masseur falsch zu belasten. Außerdem sind ihre Schilderungen detailliert und weisen eine hohe Konsistenz auf. Die Version des Angeklagten, in der er die Geschehnisse ganz anders beschreibt, hält der Richter für eine Schutzbehauptung und bezeichnet sie als „lebensfremd“.

Dennoch drängt sich die Frage auf, warum die Kundin die Massage nicht sofort abbrach. Auch darauf hat der vorsitzende Richter eine Antwort: „Jeder Mensch reagiert in so einer Situation anders. Sie wusste nicht, wie sie sich verhalten sollte. Darauf wird man auch als Polizeibeamtin nicht vorbereitet.“ Außerdem weist er darauf hin, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt des Geschehens erst 19 Jahre alt war.

Der Vorfall ging an der jungen Frau nicht spurlos vorbei: Sie leidet seither an Schlaf- und Essstörungen und nahm zehn Kilo ab. „Das ist ganz dramatisch“, betonte der vorsitzende Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg