Jetzt amtlich
Todesfahrer von Lappersdorf hatte 1,1 Promille

08.08.2018 | Stand 03.08.2023, 0:10 Uhr
−Foto: Foto: Auer

Die Polizei hat nun offiziell mitgeteilt, wie viel Promille der Todesfahrer von Lappersdorf hatte: Statt, wie zunächst angegeben 1,8, hatte der Mann 1,1 Promille. Heute wird er dem Haftrichter vorgeführt.

LAPPERSDORF Am Dienstagnachmittag, 7. August, gegen 14.20 Uhr ereignete sich auf der Umgehungsstraße R18 auf Höhe der Abzweigung Oppersdorfer Straße ein tödlicher Verkehrsunfall. Zum Unfallzeitpunkt befuhr ein 42-jähriger Fahrer eines Ford Transit Kastenwagens die Kreisstraße R18 von Regensburg kommend in Richtung Pielmühle und geriet aus bisher ungeklärter Ursache nach links auf die Gegenfahrbahn. Eine entgegenkommende 16-jährige Fahrschülerin konnte mit ihrem Leichtkraftrad noch ausweichen, stürzte und verletzte sich leicht. Ihr 40-jähriger Fahrlehrer, der mit seinem Motorrad hinter seiner Fahrschülerin fuhr, konnte nicht mehr ausweichen und wurde vom Fahrzeug des 42-Jährigen frontal erfasst und schwerst verletzt. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarb der Motorradfahrer noch an der Unfallstelle. Die Fahrschülerin wurde mit leichten Verletzungen und einem Schock in ein Regensburger Krankenhaus verbracht.

Die Unfallermittlungen führt die PI Regenstauf. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Regensburg wurde ein Sachverständiger an die Unfallstelle hinzugezogen. Zudem wurde – nachdem beim Unfallverursacher Alkoholgeruch festgestellte wurde – eine Blutentnahme angeordnet. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von deutlich über 1,1 Promille. Der Unfallverursacher wurde vorläufig festgenommen und wird morgen dem Haftrichter vorgeführt. Er kommt aus Ungarn und in Deutschland keinen festen Wohnsitz. Die Kreisstraße R18 ist aktuell noch gesperrt. Am Unfallort unterstütze die Freiwillige Feuerwehr Lappersdorf. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der Gesamtunfallschaden auf etwa 25.000 Euro.

Am heutigen Donnerstag wird der Mann dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der klären soll, ob ein Haftgrund besteht. Der Ungar hat keinen Wohnsitz in Deutschland, es steht also der Haftgrund Fluchtgefahr im Raum.

Regensburg