Urteil gefallen
Messerattacke vor Asylbewerberunterkunft – 20-Jähriger war schuldunfähig

26.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:04 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Es war kein Mordversuch, sondern gefährliche Körperverletzung – davon geht zumindest das Landgericht Regensburg aus. Der vermutlich 20-jährige Asylbewerber, der auf der Anklagebank saß, leidet an Schizophrenie. Im Oktober 2017 stach er vor einer Asylbewerberunterkunft in Regensburg mit einem Teppichmesser auf einen irakischen Landsmann ein. Da er sich aufgrund seiner Krankheit zum Zeitpunkt der Attacke in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befand, wurde die Unterbringung des 20-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

REGENSBURG Der junge Iraker, der über sage und schreibe 30 Personalien verfügt – tauchte am 2. Oktober 2017 vor der Asylbewerberunterkunft in der Bajuwarenstraße in Regensburg auf und bat um Einlass. Da er selbst nicht in dieser Unterkunft wohnte und keinen wichtigen Grund für seinen Einlass nennen konnte, wurde ihm der Zutritt verweigert. Unvermittelt stach er dann auf einen 23-jährigen irakischen Asylbewerber ein, der gerade aus der Unterkunft heraus kam. Kurz zuvor noch hatten sie sich freundlich gegrüßt. Als Waffe verwendete der 20-Jährige ein Teppichmesser mit einer fünf Zentimeter langen Klinge. Er traf seinen 23-jährigen Landsmann mit dem Messer am Hinterkopf, sodass die Klinge auf den Schädelknochen traf und abbrach. Das Opfer drehte sich um und konnte grade noch eine zweite Attacke abwehren.

Täter leidet an Schizophrenie

Das 23-jährige Opfer wurde anschließend im Krankenhaus notärztlich versorgt und genäht. Grund für den brutalen Messerangriff war wohl ein Tauschgeschäft, das bereits vorher zwischen den beiden Männern stattgefunden hat. Der 20-Jährige hatte unwissentlich ein funktionierendes gegen ein kaputtes Handy getauscht. Einer Kripo-Beamten hatte der 20-Jährige einen Tag nach der Tat allerdings andere Gründe für sein Handeln genannt. Damals gab er an, den 23-Jährigen als „unwürdigen Menschen“ zu betrachten, weil er mit zu viel Fett kocht und sich die Augenbrauen zupft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Regensburg