REGENSBURG Das Amtsgericht hatte gegen den gebürtigen Regensburger im März 2018 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt. Da der Verurteilte untertauchte und die Haft nicht antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Mitte Juli Haftbefehl. Gegen 14 Uhr lieferten die Bundespolizisten den Verhafteten in Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.
Cookie Einstellungen
Wir setzen auf unseren Internetseiten Cookies und andere Technologien ein, um Ihnen unsere Dienste technisch bereitstellen zu können, Inhalte und Anzeigen für Sie zu personalisieren sowie anonyme Nutzungsstatistiken zu analysieren. Cookies von Drittanbietern setzen wir ein, um Ihnen Funktionen für soziale Netzwerke bereitstellen zu können. Informationen zur Nutzung unserer Dienste werden an unsere Partner für Analyse und Werbung weitergegeben. Durch die weitere Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies oder deren Deaktivierung finden Sie hierBundespolizei vollstreckt Haftbefehl 41-Jähriger muss vier Monate Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis absitzen

Waldkraiburg, Mühldorf, Haag, Ampfing, Neumarkt-Sankt Veit, Kraiburg, Gars, Schwindegg, Mettenheim, Polling
0 Kommentare