Zivilgericht
Xavier Naidoo gewinnt Rechtsstreit – er darf nicht als „Antisemit“ bezeichnet werden

17.07.2018 | Stand 13.09.2023, 1:59 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Der berühmte deutsche Soul- und R‘n‘B-Sänger Xavier Naidoo klagte gegen eine Bildungsreferentin auf Unterlassung, weil diese ihn am 5. Juli in Straubing öffentlich als „Antisemit“ bezeichnet hatte. Am Dienstag, 17. Juli, wurde das Urteil verkündet: Die Referentin darf Naidoo nicht mehr als „Antisemit“ bezeichnen.

REGENSBURG Die Referentin hielt im Rahmen eines Projekts der Stadt Straubing den Vortrag „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“. Nach ihrem Vortrag hatte sich dann eine Diskussionsrunde entwickelt, in der sie gefragt wurde, wie sie den Sänger in diesem Kontext einschätzen würde. Wie die Straubinger Rundschau vergangenes Jahr berichtete, antwortete die Referentin: „Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar.“ Xavier Naidoo, dem das anschließend zu Ohren gekommen war, erwirkte noch im August 2017 eine einstweilige Verfügung gegen die Referentin, die diese aber nicht anerkannte.

Nun wurde der Fall vor dem Regensburger Landgericht verhandelt. Bei dem Prozess ging es vor allem um die Frage, ob die Aussage der Referentin eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung ist. Schwierig waren dabei vor allem die unterschiedlichen Definitionen der beiden Beteiligten des Begriffs „Antisemitismus“. „Mir ist es egal, wo der Mensch herkommt. Mein Konzertveranstalter ist Jude, ich habe jüdische Freunde und mein Sohn trägt einen hebräisch-jüdischen Namen“, verteidigt sich der Sänger im Gerichtssaal. Das Gericht gab schließlich dem Sänger Recht. Obwohl es die Aussage der Referentin als Meinungsäußerung einstufte, überwogen für das Gericht der Schutz der Kunstfreiheit und der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Sängers. Die Richterin wies bei der Urteilsverkündung am Dienstag, 17. Juli, auch darauf hin, dass es vor allem in Deutschland ein „grober Vorwurf“ sei, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen.

„Grober Vorwurf“ – vor allem in Deutschland

Die Referentin hat die Äußerung „Er ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar“ laut Urteilsspruch künftig zu unterlassen. Außerdem muss sie die Kosten in Höhe von rund 1.500 Euro, die für Xavier Naidoo aufgrund des Rechtsstreits entstanden sind, übernehmen. Sie trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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