Erzwingungshaftbefehl
Eigentlich ging es ja nur um 15 Euro Geldbuße ...

04.07.2018 | Stand 04.08.2023, 5:28 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizisten haben am Dienstagabend, 3. Juli, am Hauptbahnhof Regensburg bei einer Kontrolle einer 37-jährigen Deutschen einen Erzwingungshaftbefehl festgestellt.

REGENSBURG Das Amtsgericht Regensburg hatte die Erzwingungshaft angeordnet, weil die 37-Jährige eine von der Stadt Regensburg verhängte Geldbuße in Höhe von 15 Euro beharrlich nicht bezahlt hatte. Da ein Begleiter sowohl die Geldbuße als auch die angefallenen Kosten in Höhe von 35,50 Euro bezahlte, blieb sie von der Haft verschont.

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