Schwurgericht Regensburg
Grausamer Mord aus Habgier – Täter kommt lebenslänglich in Haft

22.06.2018 | Stand 13.09.2023, 0:16 Uhr
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Der angeklagte 23-Jährige ist schuldig des Mordes. So lautet der Schuldspruch, den das Schwurgericht am Freitag, 22. Juni, verkündete. Weil er Ende August 2017 eine Prostituierte in ihrem Appartement in der Landshuter Straße in Regensburg erwürgt hat, muss er nun lebenslänglich in Haft. „Es war ein Mord aus Habgier“, stellte der Vorsitzende Richter Michael Hammer bei der Urteilsverkündung fest.

REGENSBURG Richter Hammer führte noch einmal aus, was nach Ansicht der Kammer geschehen war: Der 23-jährige ausreisepflichtige Asylbewerber, der über zwei verschiedene Identitäten verfügte, erfuhr im August 2017, dass seine Tochter in Afrika erkrankt ist. Weil er dringend Geld brauchte, fasste er den Plan, eine Prostituierte niederzuschlagen und sie zu bestehlen. Am 29. August suchte er schließlich das spätere Opfer –eine 33-jährige rumänische Prostituierte – in ihrem Appartement auf. Zwei Mal hatten sie Sex. Der Verteidiger des 23-Jährigen erzählte am ersten Verhandlungstag von der „positiven Kommunikationsbasis“, die zwischen den beiden geherrscht haben soll. Später am Abend verpasste der 23-Jährige seinem Opfer drei Schläge gegen den Kopfbereich.

Weil die 33-Jährige nicht ohnmächtig wurde, sondern zu schreien begann, begann der 23-Jährige, sie – so Richter Hammer – „mit erheblichem Kraftaufwand mindestens zwei Minuten lang“ zu würgen. Er presste ihr sogar ein Kissen auf das Gesicht. Der 23-Jährige nahm 150 Euro Bargeld und das Smartphone der Rumänin an sich und flüchtete. Die 33-Jährige verstarb an einer zentralen Lähmung infolge des Erwürgens.

Nachdem die Verteidigung während der Verhandlung einen weiteren möglichen Täter ins Spiel gebracht hatte, ist sich Richter Hammer sicher: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass ein Dritter am Tatort war“. Die Kammer hatte es dennoch nicht leicht, herauszufinden, was wirklich geschehen war. Die Aussagen des 23-Jährigen und die Beweisführung passten häufig nicht zusammen. Videoaufnahmen, DNA-Analysen und Zeugenaussagen brachten Licht ins Dunkel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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