Trunkenheit im Verkehr
Haftbefehl führt für Ladendieb direkt ins Gefängnis

21.06.2018 | Stand 04.08.2023, 9:35 Uhr
−Foto: n/a

Weil sich ein 39-Jähriger beim Ladendiebstahl erwischen ließ, muss er jetzt für 70 Tage ins Gefängnis ...

REGENSBURG Allerdings nicht wegen des versuchten Diebstahls einer Flasche Whiskey im Wert von etwa sieben Euro, sondern wegen eines seit Februar 2018 rechtskräftigen Haftbefehls.

Ein Ladendetektiv in einem Lebensmitteldiscounter am Hauptbahnhof Regensburg hatte den Mann beim versuchten Diebstahl beobachtet und die Bundespolizei hinzugezogen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten dann den aktuellen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Das Amtsgericht hatte den 39-jährigen Kroaten im Februar wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro, ersatzweise 70 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Hinzu kamen noch Kosten in Höhe von 196 Euro. Der Verurteilte hatte aber weder die Strafe bezahlt, noch die Ersatzhaft angetreten. Die Staatsanwaltschaft erließ deshalb Haftbefehl. Da der Gesuchte die Geldstrafe nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Regensburg ein.

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