Freundin abgezockt
600.000 Euro veruntreut – drei Jahre Freiheitsstrafe für 56-jährigen Unternehmer

12.06.2018 | Stand 13.09.2023, 2:05 Uhr
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Wie vom Erdboden verschluckt sind 600.000 Euro die ein 56-jähriger Unternehmer aus Regensburg seiner Bekannten seit Ende 2014 schuldig ist. Seit Mittwoch, 6. Juni, stand der 56-Jährige vor dem Regensburger Landgericht. Am heutigen Dienstag, 12. Juni, fiel schließlich das Urteil im Prozess. Der 56-Jährige ist schuldig der Untreue und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In dieser Höhe kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem muss der Unternehmer 596.000 Euro als Wertersatz an die Geschädigte zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

REGENSBURG Anfang 2014 hatte der Angeklagte den Plan, ein Verwaltungsgebäude in Regensburg zu einer Komaklinik umzubauen. Seiner Bekannten schlug er vor, in sein Projekt zu investieren. Im September 2014 unterzeichnete diese Bekannte schließlich eine Vollmacht und investierte 600.000 Euro. Nachdem das Projekt aber im Dezember 2014 gescheitert war, zahlte der Angeklagte das Geld jedoch nicht, wie vereinbart, an die Investorin zurück. Die Investorin erlitt dadurch einen Vermögensschaden von 600.000 Euro. Das ist zumindest die Kurzform von dem, was sich laut Gericht zugetragen hat.

Nach der Anklageverlesung am 6. Juni äußerte sich der 56-Jährige durch seinen Anwalt. Laut seinen Aussagen hatte sich die Investorin regelrecht aufgedrängt und schließlich 600.000 Euro in das Projekt investiert. Nachdem sie sich angeblich der schwarzen Magie zuwandte und Hühner schlachtete, wollte sich der 56-Jährige sowohl privat als auch geschäftlich von ihr distanzieren. Wieder soll sie ihn überredet haben, als Investorin weitermachen zu dürfen. Nachdem die Verwirklichung der Komaklinik aber nicht so einfach gelang, ließ sie den 56-Jährigen auf offener Straße zusammenschlagen und zeigte ihn an. Ein Arrestantrag gegen den 56-Jährigen wurde gestellt. Sein damaliger Anwalt soll ihm geraten haben, das Geld abzuheben, bevor die Konten aufgrund des Arrestantrags eingefroren werden würden. Der 56-Jährige hob 436.000 Euro ab und versteckte das Bargeld während einer Reise durch Europa in seinem Wohnwagen. Irgendwann auf der Reise soll ihm das Geld schließlich von Unbekannten gestohlen worden sein. Was mit dem restlichen Geld geschehen ist, blieb trotz seiner Ausführungen weitestgehend unklar. Einen Teil davon hatte er angeblich für das gescheiterte Komaklinik-Projekt und einen anderen Teil für seinen privaten Lebensunterhalt verwendet. „Wenn ich das Geld hätte, würde ich es zurückzahlen“, beteuerte der 56-Jährige vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft tat sich schon am vergangenen Mittwoch ganz offensichtlich schwer, der Geschichte des Angeklagten Glauben zu schenken. Ähnlich erging es wohl auch der Geschädigten. Die Versionen der beiden Beteiligten wollten nämlich so gar nicht zueinander passen. „Sie erzählt Lügengeschichten“, behauptete der Angeklagte. Die Geschädigte wiederum beteuerte: „Nein, nein, nein, da stimmt gar nichts“, und bezog sich damit auf die Version des Angeklagten. Zu diesem Schluss kam letztlich wohl auch das Gericht.

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