Berufung
Frau wurde getötet – 20-Jähriger war per Whats-App live dabei und holte keine Hilfe

07.06.2018 | Stand 13.09.2023, 2:57 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Sieben Monate ist es nun her, dass der heute 20-Jährige vor dem Regensburger Amtsgericht wegen unterlassener Hilfeleistung schuldig gesprochen wurde. Im November 2017 wurde er zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten auf Bewährung, einem Dauerarrest von einer Woche und zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Noch am selben Tag, legte der 20-Jährige damals Berufung ein. Am Donnerstag, 7. Juni, wurde das Verfahren vor dem Regensburger Landgericht neu verhandelt.

REGENSBURG Das war geschehen: Per Whats-App erhielt der Angeklagte eines Abends im Oktober 2016 Fotos, auf denen seine 43-jährige Bekannte zu Tode geprügelt wurde. Die Polizei rief er aber nicht, stattdessen ging er zum Feiern in eine Disko. „Sie war von Blut, Beulen und blauen Flecken entstellt“, beschrieb der Angeklagte die Situation im November 2017 vor dem Amtsgericht. Auf den Fotos war die 43-jährige Mutter einer seiner Freunde zu sehen. Abgeschickt wurden die Bilder von ihrem Lebensgefährten, der eine Affäre zwischen ihr und dem 20-Jährigen vermutete.

Der Lebensgefährte wurde im Dezember 2017 vor dem Regensburger Landgericht des vorsätzlichen Totschlags schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Im Berufungsverfahren ging es dem Angeklagten aber nicht um den tatsächlichen Sachverhalt. „Ich hatte genug Zeit, darüber nachzudenken. Es frisst mich richtig auf. Ich bin zum Teil verantwortlich für ihren Tod, das ist mir klar. Ich hatte viele schlaflose Nächte“, erzählte der 20-Jährige reumütig. Verhandelt wurde also einzig und allein die Strafe. „Das Gesamtpaket der verhängten Sanktionen ist erzieherisch maßlos übertrieben“, erklärte sein Anwalt Michael Haizmann.

Der 20-Jährige wurde schließlich zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Weil er seinen Ausbildungsplatz durch den Prozess verloren hat, entfällt die Geldstrafe von 1.000 Euro. Stattdessen muss er 80 Arbeitsstunden leisten. Auch dem Arrest konnte der 20-Jährige entgehen. Auf ihn warten stattdessen drei Beratungsgespräche im Kompetenzcenter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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