Amnestie-Regelung
Illegale Waffen und Munition können noch bis 1. Juli beim Landratsamt Cham abgegeben werden

29.05.2018 | Stand 29.07.2023, 8:02 Uhr
−Foto: n/a

Das Landratsamt Cham weist nochmals auf die am 1. Juli 2018 endende Strafverzichtsregelung (Amnestie) für illegale Waffen und Munition hin. Bis dahin ist es noch möglich, illegale Waffen und/oder Munition straffrei beim Landratsamt Cham oder einer Polizeidienststelle abzugeben, ohne für die erlaubnispflichtigen Waffen und Munition wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Führens auf dem direktem Weg zur Übergabe an das Landratsamt bzw. die Polizeidienststelle bestraft zu werden.

LANDKREIS CHAM Für die Abgabe illegaler Waffen und/oder Munition werden keine Gebühren erhoben. Ein Überlassen an Erwerbsberechtigte bzw. das Unbrauchbarmachen ist im Rahmen der Amnestie-Regelung nicht möglich.

Außerdem appelliert das Landratsamt, nicht mehr benötigte rechtmäßig in Besitz befindliche Schusswaffen und Munition abzugeben. Waffen sind gelegentlich eine Belastung für den Eigentümer, der für die sichere Verwahrung von teils geringwertigen Waffen und Munition verantwortlich ist. Auch solche Waffen und die dazugehörige Munition werden auf Wunsch der Eigentümer durch das Landratsamt kostenfrei entsorgt.

Regensburg