Keine Haftpflichtversicherung
Drohne ohne Erlaubnis über dem Festplatz in Bad Kötzting aufsteigen lassen

25.05.2018 | Stand 29.07.2023, 5:11 Uhr
−Foto: n/a

Am Samstag, 19. Mai, 15.45 Uhr, wollte der Inhaber einer Firma für Luftaufnahmen Film- und Videoaufzeichnungen des diesjährigen Pfingstfestes machen.

BAD KÖTZTING/LANDKREIS CHAM Beim Einzug wollte er den Einsatz einer Drohne testen, dazu ließ er eine Drohne über dem Eingang des Festplatzes steigen. Da ein Drohnenflug über einer Menschenmenge verboten ist und zudem keine Haftpflichtversicherung für den Flug bestand, wird Anzeige an das Luftamt Nordbayern erstattet.

Regensburg