Amtsgericht Regensburg
Cocktails mit Blüten bezahlt –25-Jähriger muss zwei Jahre und sechs Monate in Haft

18.05.2018 | Stand 13.09.2023, 2:59 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: Dominic Casdorf

„Der Sachverhalt wird von meinem Mandanten vehement bestritten“, stellt der Pflichtverteidiger des 25-jährigen Angeklagten nach der Anklageverlesung klar. Der 25-jährige Albaner musste sich am Donnerstag, 17. Mai, wegen Geldfälschung vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten. Er wurde schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

VERENA BENGLER Am 4. Mai 2016 ging der 25-Jährige in ein albanisches Lokal im Regensburger Osten. Dort lernte er zwei weitere Männer kennen. Weil am nächsten Tag ein Feiertag war, beschlossen sie, in die Stadt zu fahren, um feiern zu gehen. In der Innenstadt angekommen besuchten sie als erstes das ehemalige „Pony“ in der Oberen Bachgasse. Dort verteilte der Angeklagte an seine beiden neuen Bekannten gefälschte 50-Euro-Scheine mit dem Plan, mit diesen Blüten Getränke zu kaufen und das echte Wechselgeld zu kassieren. Nach einiger Zeit zogen die Männer in das Sudhaus am Domplatz weiter. In der Disko angekommen, führten sie ihre Betrugsmasche weiter fort. Genau wie in der Bar, bezahlte das Trio auch in der Disko mehrere Getränke mit dem Falschgeld. Vom erwirtschafteten Gewinn gaben die Komplizen einen Teil an den 25-Jährigen ab. Noch in der selben Nacht um 3.35 Uhr flog der Schwindel jedoch auf. Ein Barkeeper erkannte das Falschgeld und rief Security-Mitarbeiter zu Hilfe. Die hielten das Trio fest, bis die Polizei eintraf. Der 25-Jährige konnte fliehen. Obwohl der Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft komplett bestritt und lediglich zugab, an diesem Tag in Regensburg gewesen zu sein, sah Richter Dr. Wolfhard Meindl die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch diverse Zeugenaussagen letztlich als erwiesen an.

Barkeeper erkannte den Schwindel

Auch die beiden Komplizen, des 25-Jähirgen, die in jener Nacht geschnappt wurden und ihre Verhandlungen bereits hinter sich hatten, waren als Zeugen geladen. Einer der beiden konnte aber nicht zur Verhandlung kommen, da er wieder in Albanien lebt und Einreiseverbot in Deutschland hat. Die beiden brachten die Polizei durch ihre Beschreibungen auf die Spur des flüchtigen 25-Jährigen.

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