DNA-Spuren eindeutig zugeordnet
Einbrüche aus dem Jahr 2017 sind teilweise aufgeklärt

17.05.2018 | Stand 28.07.2023, 9:53 Uhr
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Für Aufsehen in der Bevölkerung hatte eine Einbruchserie im Stadtgebiet von Waldmünchen (Landkreis Cham) im August 2017 gesorgt. Damals waren in der einen Nacht vom 17. auf den 18. August neun gewerbliche Objekte angegangen und Gebäude aufgebrochen worden. Die zunächst unbekannten Täter verursachten dabei Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Der Diebstahlsschaden betrug 5.000 Euro.

WALDMÜNCHEN/LANDKREIS CHAM Bereits zwei Wochen vorher waren zwei Einbrüche angezeigt worden – in ein Bürogebäude im Waldmünchner Ortsteil Höll und in das Erlebnisbad „Aquafit“ in Waldmünchen, das auch bei der zweiten Serie nochmals mit betroffen war. Die damals durchgeführte sorgfältige Tatortarbeit und umfangreiche Spurensicherung durch den Ermittlungsdienst der Polizeistation Waldmünchen hatte sich gelohnt. Im Rahmen der Spurenauswertung durch das Bayerische Landeskriminalamt konnten inzwischen an einem Tatort gesicherte DNA-Spuren eindeutig einer Person zugeordnet werden. Es handelt sich demnach bei einem der Täter um einen 47-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der offensichtlich als Mitglied einer Bande nur zur Begehung von Straftaten nach Deutschland gekommen war. In Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei konnte ermittelt werden, dass der Rumäne zur Tatzeit im August 2017 in Tschechien in einer Pension in Pilsen einquartiert war. In den vergangenen Jahren war er in Deutschland in anderen Bundesländern und sogar in Spanien aufgetreten. Bei dem Rumänen handelt es sich um einen reisenden Täter, der als Bandenmitglied in wechselnder Zusammensetzung nur zur Begehung von Straftaten unterwegs ist und sich anschließend wieder absetzt. Aufgrund der Vorgehensweise und zum Beispiel auch gesicherter Schuhspuren ist davon auszugehen, dass der 47-Jährige zusammen mit weiteren Mittätern an den Einbrüchen in beiden Nächten beteiligt war.

Weiteren Ermittlungen zu den Tätern müssten jetzt in Rumänien erfolgen. Dafür ist ein formelles justizielles Rechtshilfeersuchen notwendig, was derzeit von der Staatsanwaltschaft Regensburg geprüft wird. Obwohl jetzt beweisbar zumindest einer der Täter bekannt ist, dürften sich allerdings die Geschädigten wenig Hoffnung machen, dass sie ihren Schaden ersetzt bekommen.

Regensburg