Schwurgericht
Tote Prostituierte – der Angeklagte wollte sie eigentlich nur bewusstlos schlagen und beklauen

11.05.2018 | Stand 13.09.2023, 3:15 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Wie das Wochenblatt bereits mehrfach berichtete, wurde am 29. August 2017 eine Prostituierte tot in ihrem Apartment in Regensburg aufgefunden. Der mutmaßliche Täter ist ein ausreisepflichtiger, 23 Jahre alter Asylbewerber aus Mali, der auch noch über eine zweite Identität verfügt. Seit Freitag, 11. Mai, steht der junge Mann wegen Mordes vor dem Regensburger Schwurgericht.

REGENSBURG Der Angeklagte soll am 29. August 2017 die 33-jährige Prostituierte in ihrem Apartment in der Landshuter Straße aufgesucht haben. Dabei soll es sein Plan gewesen sein, zuerst die Dienste der Prostituierten in Anspruch zu nehmen und diese im Anschluss daran niederzuschlagen, um Bargeld und Wertgegenstände zu klauen. Nach dem Geschlechtsverkehr soll der Angeklagte der 33-Jährigen in den Nacken geschlagen haben. Weil die Rumänin dadurch nicht bewusstlos wurde, soll er ihr zuerst mit der Hand und später mit einem Kissen den Mund zugehalten haben. Weil die Prostituierte nicht aufhörte zu schreien, soll der Angeklagte sie gewürgt haben, bis sie an einer zentralen Lähmung infolge des Erwürgens starb. Der Angeklagte soll daraufhin 150 Euro und das Smartphone der Rumänin an sich genommen haben und geflüchtet sein. Die Polizei konnte das gestohlene Smartphone und damit auch den mutmaßlichen Täter orten. Der 23-Jährige soll den Tod der Prostituierten billigend in Kauf genommen haben, um an Bargeld und Wertgegenstände zu gelangen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte äußerte sich über seinen Anwalt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft: Der 23-jährige Angeklagte floh mit 21 Jahren, nach seinem Informatik-Studium, über Libyen und Italien von Mali nach Deutschland.

Zwei Mal hatte er mit seinem Opfer Sex

Weil er in Mali als Verursacher eines Verkehrsunfalls mit schweren körperlichen Folgen für das Opfer gesucht wurde, erfand er bei der Ankunft in Italien eine zweite Identität. Am 22. August 2017 erhielt der 23-Jährige in Regensburg die Nachricht, dass seine Tochter in Afrika krank sei. Um ihr zu helfen, benötigte er Geld. Ein weiterer Bewohner des Asylantenheims soll ihm daraufhin geraten haben, eine Prostituierte niederzuschlagen und zu bestehlen.

Nachdem er mehrere Tage lang über diesen Vorschlag nachgedacht hatte, suchte er schließlich die 33-jährige Prostituierte auf. Zweimal hatten sie Geschlechtsverkehr. Bevor er ihr einen Schlag in den Nacken versetzte, um sie bewusstlos zu schlagen, bestand laut seines Verteidigers „eine positive Kommunikationsbasis“ zwischen den beiden. Weil die 33-Jährige aber nicht bewusstlos wurde, drückte ihr der Angeklagte erst ein Kissen und später die Hand auf Mund und Hals. Töten wollte er sie dabei aber nicht. Als die Frau schließlich leblos vor ihm lag, ging er davon aus, dass sie nur bewusstlos sei. Er nahm 150 Euro und das Handy der Frau an sich und verließ das Gebäude. „Bis zum Zeitpunkt seiner Verhaftung ging mein Mandant davon aus, dass er wegen Raubes gesucht wird“, erklärte der Verteidiger des 23-Jährigen. Weiter führte der Verteidiger aus, dass der Angeklagte mit seiner Schuld kaum leben könne, an einer psychischen Erkrankung leide und bereits einen Suizidversuch hinter sich hat.

Der Prozess gegen den 23-Jährigen geht weiter am Montag, 4. Juni. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Ende Juni erwartet.

Regensburg