Landgericht Regensburg
Prostituierte von Asylbewerber mit zweiter Identität ermordet?

11.05.2018 | Stand 28.07.2023, 18:42 Uhr
−Foto: n/a

Ein Gebäude in der Landshuter Straße, indem gleich mehrere Frauen anschafften, wurde am 29. August des vergangenen Jahres zum Tatort eines grausamen Verbrechens. Eine 33-jährige Prostituierte mit rumänischer Staatsangehörigkeit wurde tot in ihrem Appartement gefunden. Nun steht der mutmaßliche Täter wegen Mordes vor dem Regensburger Landgericht. Auf der Anklagebank sitzt ein 23-jähriger malischer Staatsangehöriger. Pikant: Der ausreisepflichtige Asylbewerber hatte aber noch eine zweite Identität.

REGENSBURG Das zumindest kann man aus der Anklageschrift schließen, wo die Ermittler neben seiner ersten auch eine Alias-Identität erwähnen. Der Mann aus Mali war zusätzlich mit einem anderen Namen gemeldet. Sein Alter Ego hatte die burkinische Staatsangehörigkeit. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Asylbewerber mit Scheinidentitäten eine Abschiebung verhindern oder sich bereichern wollen. Das mindert auch die Hilfsbereitschaft der einheimischen Bevölkerung für jene Menschen, die wirklich Hilfe benötigen, weil sie vor Krieg flohen. Die Anerkennungsquote für Menschen aus Mali liegt bei etwa sechs Prozent. Dennoch konnte der Mann nicht abgeschoben werden, eingereist war er mit einer Art von Geburtsurkunde, den beantragten Passersatz bei der Regierung von Mali hatten die deutschen Behörden – wie so oft in solchen Fällen – nicht erhalten. Deshalb konnte der Mann auch nicht abgeschoben werden.

Gestohlenes Handy führte Polizei zum Ziel

Der Aufschrei nach dem Mord an der Prostituierten blieb vor weniger als einem Jahr in Regensburg aus. Das hat wohl auch etwas mit dem Opfer zu tun: Während frühere Morde an Prostituierten auch in Regensburg für großes Aufsehen sorgte, handelte es sich im vorliegenden Mordfall um eine Frau aus Osteuropa, die kaum Kontakte zu Einheimischen außerhalb der Prostitution hatte. Traurig, aber Realität. Und das wirft man dem Angeklagten konkret vor: Er soll am 29. August 2017 die 33-jährige Prostituierte in ihrem Appartement in der der Landshuterstraße aufgesucht haben. Dabei soll es sein Plan gewesen sein, zuerst die Dienste der Prostituierten in Anspruch zu nehmen und diese im Anschluss daran niederzuschlagen, um Bargeld und Wertgegenstände zu klauen. Nach dem Geschlechtsverkehr soll der Angeklagte der 33-Jährigen in den Nacken geschlagen haben. Weil die Rumänin dadurch nicht bewusstlos wurde, soll er ihr zuerst mit der Hand und später mit einem Kissen den Mund zugehalten haben. Weil die Prostituierte nicht aufhörte zu schreien, soll der Angeklagte sie gewürgt haben, bis sie an einer zentralen Lähmung infolge des Erwürgens starb. Der Angeklagte soll daraufhin 150 Euro und das Smartphone der Rumänin an sich genommen haben und geflüchtet sein. Die Polizei konnte das gestohlene Smartphone und damit auch den mutmaßlichen Täter orten. Der 23-Jährige soll den Tod der Prostituierten billigend in Kauf genommen haben, um an Bargeld und Wertgegenstände zu gelangen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Prozess gegen den 23-Jährigen beginnt am Freitag, 11. Mai. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am Freitag, 22. Juni, erwartet.

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