Amtsgericht Regensburg
Vier tote Schafe auf der Weide – wurden die Tiere nicht richtig versorgt?

23.04.2018 | Stand 13.09.2023, 7:06 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

„Der Zustand der Schafe war laut den Lichtbildern nicht optimal – abgesehen davon, dass sie tot sind“, erklärt die Vorsitzende Richterin am Montag, 23. April. Vor dem Regensburger Amtsgericht steht derzeit ein 48-jähriger Mann, der gemeinsam mit seinem Lebensgefährten mehrere Schafherden hält. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und seinem Partner (das Verfahren gegen ihn wird separat geführt) vor, sich in der Vergangenheit nicht genug um die Tiere gekümmert zu haben.

REGENSBURG Der Angeklagte soll am 7. Dezember 2016 durch das Veterinäramt des Landratsamtes Regensburg darüber informiert worden sein, dass zwei Tiere seiner Herde tot auf der Weide liegen und ein weiteres schwer erkrankt ist. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Telefonats unterwegs war, soll zugesichert haben, sich so bald wie möglich um die Tiere zu kümmern. Bei einer Kontrolle durch das Veterinäramt am nächsten Morgen, sollen aber sogar drei verendete Schafe sowie ein schwer krankes Schaf gefunden worden sein. Das kranke Schaf soll noch auf dem Weg zur Nottötung verstorben sein. Untersuchungen haben ergeben, dass die entsprechenden Schafe unter anderem an starker Verwurmung, Lungenentzündung, Meningitis und schlechtem Ernährungszustand gelitten hatten. Diese Krankheiten sollen aufgrund einer mangelnden Versorgung und Pflege nicht entdeckt worden sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der zuständigen Tierärztin des Veterinäramts.

„Nicht kampflos geschlagen geben“

„Man braucht bei den Schafen nicht die ganze Zeit dabei zu stehen“, stellte der Angeklagte klar. Er erklärte, dass die Schafe einmal pro Tag kontrolliert werden. Bei der letzten Kontrolle durch seinen Partner waren die Schafe laut seiner Aussage noch „pumperlgsund“. Er vermutet eher, dass die Tiere von Fremden mit etwas gefüttert wurden, das sie nicht vertragen hatten. Laut der Tierärztin kann eine falsche Fütterung aber ausgeschlossen werden. „Die Tiere sahen nicht frisch tot aus“, führte sie weiter aus. Die Tierärztin sprach außerdem von einem „schwierigen Verhältnis“ zu den beiden Angeklagten. Schon mehrere Beschwerden bezüglich „nicht sachgemäßer Beseitigung von Tierkörpern“ sollen gegen sie vorliegen.

Da der Anwalt des Angeklagten weitere Beweisanträge stellen möchte, wurde die Verhandlung vertagt. Weiter geht es am Montag, 30. April. „Wir brauchen einen neuen Termin aber wir geben uns nicht kampflos geschlagen“, spricht er seinem Mandanten am Ende der Verhandlung noch Mut zu.

Regensburg