Korruptionsaffäre
Wolbergs-Anwalt zweifelt an Rechtsstaatlichkeit – Staatsanwaltschaft hat „vor lauter Jagdeifer längst jedes Augenmaß verloren“

22.03.2018 | Stand 24.07.2023, 15:41 Uhr
−Foto: n/a

„IZ-Geschäftsführer akzeptiert Strafbefehl wegen Bestechung“, so titelte das Regensburger Wochenblatt am 21. März online – Hintergrund war, dass der ehemalige IZ-Geschäftsführer Thomas Dietlmeier einen Strafbefehl des Amtsgerichtes Regensburg wegen eines Falls der Vorteilsgewährung sowie eines Falls der Bestechung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Auf der Platte“ akzeptiert hatte. Dazu nimmt nun auch der Anwalt von Joachim Wolbergs, Peter Witting, Stellung.

REGENSBURG Witting betont in seiner Mitteilung am Donnerstag, 22. März, nun die Frage, ob es richtig sein könne, einen Strafbefehl wegen Bestechung zu erlassen, ohne dass der angeblich bestochenen Gelegenheit hatte, sich dazu zu äußern. Er zweifel stark an der rechtssaatlichen Verfahrensführung.

Hier die Mitteilung der Kanzlei im Wortlaut:

Ginge es um ein Fußballspiel, könnte der unbeteiligte Zuschauer geneigt sein, der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Pausenführung zu gratulieren, auch wenn dem 1:0 ein grobes Foul gegen die Verteidigung von Herrn Wolbergs vorangegangen ist. Aber: Es geht nicht um ein Spiel, sondern um einen Strafprozess, der die Lebensentwürfe der Betroffenen zu zerstören droht.

Die Verteidigung von Oberbürgermeister Wolbergs, des angeblich bestochenen, hat zu diesem Fall vor gerade einmal 14 Tagen (!) 38 Ordner Ermittlungsunterlagen sowie eine Vielzahl von Audiodateien aus durchgeführter Telefonüberwachung zur Einsicht erhalten. Verbunden hatte dies die Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass noch einzelne Unterlagen fehlen würden und deshalb eine Frist zur Stellungnahme erst nach Gewährung vollständiger Akteneinsicht gesetzt werde. Die Frage, die sich nun angesichts des Verfahrensabschlusses hinsichtlich des ehemaligen IZ-Vorstands allerdings auch ein unbeteiligter Zuschauer stellen sollte: Kann es richtig sein, einen Strafbefehl wegen Bestechung zu erlassen, bevor der angeblich Bestochene Gelegenheit dazu hatte, in Kenntnis sämtlicher Ermittlungsunterlagen hierzu Stellung zu nehmen? In Regensburg meint nicht nur die Staatsanwaltschaft, die vor lauter Jagdeifer längst jedes Augenmaß verloren hat, zu wissen, wie es wirklich war, nein, auch ein Richter hat kein Problem, ein solches Urteil vor Erklärungen des Oberbürgermeisters zu angeblicher Dienstpflichtverletzung zu unterschreiben.

Dass dieses Urteil in einem solchen Fall ohne mündliche Verhandlung, ohne Anhörung sämtlicher Beteiligter nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es geschrieben steht, spielt keine Rolle, hat all dies doch der angebliche Bestecher akzeptiert. Verwunderlich nur, dass die Verteidiger des ehemaligen IZ-Vorstands den Vorwurf der Bestechung für falsch halten, gleichwohl ihrem Mandanten raten, diesen Vorwurf zu akzeptieren und dies auch noch in einer eigenen Pressemitteilung verkünden. Verwunderlich auch, dass der neue Vorstand des IZ in einer Pressemitteilung feststellt, dass die Parteispenden an die SPD nie zu Vorteilen für das Unternehmen geführt haben. Tatsächlich hat selbst der ehemalige Vorstand des IZ in seinen Vernehmungen in Abrede gestellt, Spenden an den SPD-Ortsverein mit dem Ziel der Einflussnahme auf den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg geleistet zu haben.

Vor gut einem Jahr hatte der ehemalige IZ-Vorstand das Ansinnen der Staatsanwaltschaft, sich mit der Akzeptanz eines Strafbefehls schnell aller Probleme zu entledigen, deshalb noch zurückgewiesen. Zwischenzeitlich aber hat die im November vergangenen Jahres gegen ihn angeordnete Untersuchungshaft offensichtlich ihre Wirkung nicht verfehlt. Wieder einmal bestätigt sich die in Strafverfahren ebenso simple, wie wahre Formel „U-Haft schafft Rechtskraft“. Die Staatsanwaltschaft hat – als ginge es darum in einem Strafprozess – endlich eine Bestätigung für ihre Arbeitshypothese gefunden. Sie wird nun mit einer Verurteilung des ehemaligen IZ-Vorstands wegen Bestechung des amtierenden Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg hausieren gehen. Mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Verfahrensführung lässt sich all dies allerdings nicht vereinbaren.

Regensburg