Ermittlungen wegen auffälliger Spenden
500 Tagessätze Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung für Unternehmer aus der Immobilienbranche

22.03.2018 | Stand 24.07.2023, 15:34 Uhr
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In dem Ermittlungskomplex wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg unlängst die Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigten abgeschlossen und beim Amtsgericht Regensburg den Erlass eines Strafbefehls gegen den Unternehmer aus der Immobilienbranche beantragt. Das Amtsgericht Regensburg hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg zwischenzeitlich stattgegeben und einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen und Bestechung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg erlassen.

REGENSBURG Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestand der Verdacht, dass der beschuldigte Unternehmer von Mitte 2012 bis Mitte 2016 finanzielle Zuwendungen in Höhe von 160.200 Euro dem vom dritten Bürgermeister und späteren Oberbürgermeister der Stadt Regensburg geführten SPD-Ortsverein Regensburg-Stadtsüden zukommen ließ, um sich dadurch die Unterstützung des dritten Bürgermeisters und späteren Oberbürgermeisters für die von ihm in Regensburg geplanten Bauvorhaben zu sichern. Ein Teil der Zahlungen soll dabei konkret auch dazu gedient haben, über den Oberbürgermeister die Bebaubarkeit eines in einem sog. Außenbereich an der Straße „Auf der Platte“ in Regensburg gelegenen Are-als zu erreichen, nachdem seitens der Stadtverwaltung eine Bebauung wiederholt abgelehnt worden war, weil der Flächennutzungsplan für die betroffenen Grundstücke ein Landschaftsschutzgebiet vorsah.

Der beschuldigte Unternehmer hatte nach seiner Festnahme im vergangenen Herbst wiederholt und umfassend zu den Tatvorwürfen ausgesagt, wobei er ihn belastende Sachverhalte eingeräumt und darüber hinaus weitere Tatsachen offenbart hatte, die den Ermittlungsbehörden bis dahin nicht bekannt waren. Auf diese Weise konnte das Verfahren gegen ihn beschleunigt fortgeführt und mit einem am 14. Februar beim Amtsgericht Regensburg eingereichten Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgeschlossen werden. Das Amtsgericht Regensburg hat den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl am 28. Februar erlassen und gegen den Unternehmer wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen und Bestechung eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, und daneben eine gesonderte Geldstrafe in Höhe von 500 Tagessätzen verhängt.

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Regensburg