NEUTRAUBLING Der Jugendliche konnte lediglich eine Prüfbescheinigung vorweisen, obwohl der Roller deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h fuhr. Ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vergehen des Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Der Motorroller wurde zur weiteren Prüfung sichergestellt.
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