Esmeralda wurde nur sechs Stunden alt
„Verantwortlich“ für Tod ihres Babys – 36-Jährige kommt auf Bewährung frei

28.02.2018 | Stand 20.07.2023, 12:54 Uhr
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Nur sechs Stunden hat die kleine Esmeralda gelebt. Sie starb an Unterkühlung und infolgedessen an Sauerstoffmangel. Ihre Mutter, eine 36-jährige Frau aus dem Landkreis, stand wegen Totschlags vor dem Regensburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, ihr neugeborenes Baby direkt nach der Hausgeburt Ende Dezember 2016 in einen Plastiksack verpackt zu haben. Am Mittwoch, 28. Februar, fiel schließlich das Urteil im Prozess gegen die 36-Jährige.

REGENSBURG Im Laufe einer ausführlichen Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass die ursprünglichen Vorwürfe nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnten. Das machte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer deutlich. Er erklärte, dass bei dem toten Säugling keine „pathologisch fassbare Todesursache“ festgestellt werden konnte. Das legt den Verdacht nahe, dass der Säugling nicht vorsätzlich getötet wurde. In seinem Plädoyer rekonstruierte er die vermutlichen Geschehnisse direkt nach der Geburt: Nachdem die 36-Jährige das Kind am 29. Dezember 2016 um 10 Uhr vormittags allein in ihrer eigenen Wohnung zu Welt gebracht hatte, durchtrennte sie die Nabelschnur, wusch ihre Tochter und wickelte sie in ein Handtuch. Während es der Tochter nach der Geburt gut ging, war die 36-Jährige schwer gezeichnet. Sie hatte viel Blut verloren und wurde immer wieder ohnmächtig. Sie legte sich mit dem Kind ins Bett und schlief ein. Als sie wieder wach wurde, war das Baby bereits tot. Es war nicht ausreichend gekleidet und starb an Unterkühlung und infolgedessen an Sauerstoffmangel. Der Staatsanwalt plädierte deshalb auf fahrlässige Tötung und forderte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Der Verteidiger der 36-Jährigen schloss sich den Ausführungen des Staatsanwalts an, kann allerdings keine fahrlässige Tötung erkennen.

Verteidiger forderte Freispruch

Seine Mandantin wickelte ihre Tochter in ein Handtuch und ging davon aus, dass sie ausreichend gewärmt sei. Er beantragte, seine Mandantin freizusprechen.

Der vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer sprach die 36-Jährige schließlich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Auch wenn das Gericht nicht genau weiß, was geschehen ist, ist sich Hammer sicher: „Die Angeklagte ist für den Tod verantwortlich. Sie hätte den Tod des Kindes verhindern können.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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