Landgericht Regensburg
Säulen der Ostdeutschen Galerie angezündet –Brandstifterin steht wieder vor Gericht

27.02.2018 | Stand 13.09.2023, 14:33 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: ce

Im Sommer 2014 fielen Sonnenschirme in der Regensburger Altstadt und die vier Säulen der Ostdeutschen Galerie einer Brandserie zum Opfer. Der Feuerteufel war eine damals 29-jährige Frau. Allein an den Säulen entstand ein Schaden von 30.000 Euro. Ende 2015 musste sich die Brandstifterin vor dem Landgericht verantworten. Sie wurde zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte damals noch vor der Frau gewarnt, er attestierte ihr ein hohes Rückfallrisiko. Gezündelt hat sie zwar nicht mehr, vor Gericht steht die Brandstifterin nun aber trotzdem noch einmal:

REGENSBURG. Nur wenige Wochen nach ihrer Verurteilung Ende 2015 soll die Angeklagte in der Wohnung ihrer Mutter aufgekreuzt sein. Sie soll ihrer Mutter gedroht haben, sie zu töten. „Ich wollte nicht die Ostdeutsche Galerie anzünden, sondern dein Haus (...)“, soll sie unter anderem zu ihr gesagt haben. Auch gegenüber ihres Onkels soll sie per SMS deutlich gemacht haben, dass ihre Tötungsabsichten gegenüber ihrer Mutter durchaus ernstzunehmen seien.

Einige Monate später, im Oktober 2016, soll die Angeklagte eine Passantin vor dem Regensburger Bahnhof attackiert haben. Sie soll sie aggressiv schreiend aufgefordert haben, die Straßenseite zu wechseln. Als die Fußgängerin der Aufforderung nicht nachkam, soll ihr die Angeklagte eine Ohrfeige verpasst haben. Ein Polizist, der sich in der Nähe aufhielt, wurde durch das Geschrei aufmerksam und folgte der Angeklagten, als sich diese in Richtung Ernst-Reuter-Platz aufmachte. Als sich der Mann als Polizist vorstellte, soll die Angeklagte ihn mit den Worten „Verpiss dich, ich bring dich um“ bedroht und ihn bespuckt haben. Bevor sie sich entfernte, soll sie dem fremden Polizisten vorgeworfen haben, ihr die Tötung eines Familienangehörigen verschwiegen zu haben. Eine alarmierte Polizeistreife griff die Frau schließlich im Fürst-Anselm-Park auf. Dort nahm ihr einer der Polizisten eine Wodka-Flasche ab, die als potenzielle Waffe hätte dienen können. Die Angeklagte soll sich vehement gewehrt und gegen das Schienbein des Polizisten getreten haben. Die Polizisten brachten die Frau zu Boden und fixierten sie mit Handfesseln.

Polizist bekam Tritt gegen das Schienbein

Während sie gefesselt wurde, soll sie die Polizeibeamten beleidigt, bespuckt und weiter getreten haben. Die Angeklagte wurde schließlich in ein Polizeitransportfahrzeug getragen und in das Bezirksklinikum Regensburg gebracht. Die ganze Zeit über soll die Angeklagte zusammenhanglose Geschichten über ihren verstorbenen Vater erzählt und zwischen deutscher und englischer Sprache gewechselt haben. Ein einige Stunden später durchgeführter Alkoholtest ergab noch immer einen Wert von knapp 1,1 Promille.

Die Angeklagte muss sich ab Mittwoch, 28. Februar, vor dem Landgericht verantworten. Ein Urteil wird am Mittwoch, 7. März, erwartet. Die Angeklagte leidet an einer schizoaffektiven Störung und gilt als „für die Allgemeinheit gefährlich“. Eine Unterbringung steht im Raum.

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