Kein Ersatz für den Notruf
Anzeigen in Fällen der Kleinkriminalität können jetzt auch in Bayern online erstattet werden

23.02.2018 | Stand 20.07.2023, 15:38 Uhr
−Foto: n/a

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger in Fällen der Kleinkriminalität bei der Bayerischen Polizei online eine Anzeige erstatten. Die entsprechende Internetanwendung unter www.polizei.bayern.de hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Freitag, 23. Februar, freigeschaltet.

BAYERN „Ab jetzt können Sie Ihre Anzeige per Mausklick erstatten, mit Ihrem Computer von Zuhause aus oder unterwegs mit Ihrem Tablet oder Smartphone“, erklärte der Minister den neuen bürgerfreundlichen Service. „Wir starten die Anzeigeerstattung Online zunächst aber nur für einfach gelagerte Sachverhalte.“ Hierzu gehören nach Herrmanns Worten Online-Auktionsbetrugsdelikte, Sachbeschädigung, Diebstahl und Unterschlagung von Fahrrädern sowie Sachbeschädigung von Kfz, Diebstahl von Teilen eines Kfz und Diebstahl von Gegenständen aus einem Kfz. „Wir werden die ‚Anzeigeerstattung Online‘ rund ein Jahr umfassend testen und dabei die Erfahrungen unserer Dienststellen sammeln“, kündigte Herrmann an. „Danach werden wir entscheiden, wie wir mit der neuen Anzeigemöglichkeit weiter umgehen und ob wir unser Angebot auf andere geeignete Deliktsbereiche ausweiten.“

Der bayerische Innenminister wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Anzeige über das Internet kein Ersatz für den polizeilichen Notruf ist: „In Notfällen wählen Sie bitte weiterhin die ‚110‘. Unter dieser Nummer ist die Polizei rund um die Uhr erreichbar und leistet unverzüglich Unterstützung und Hilfe.“ Außerdem ist es Herrmann sehr wichtig, dass der persönliche Kontakt zwischen der Bayerischen Polizei und den Bürgerinnen und Bürgern erhalten bleibt: „Sie können weiterhin jederzeit Ihre Anzeige auch in Fällen der Kleinkriminalität bei Ihrer Polizeidienststelle persönlich erstatten.“ Trotz einer online erstatteten Anzeige könne im Einzelfall auch ein persönliches Gespräch zwischen Polizei und Anzeigeerstatter notwendig werden, beispielsweise wenn in der Anzeige ein Tatverdächtiger benannt wird. Dann werden weitere Fakten zum Sachverhalt, zum Anzeigeerstatter und zur tatverdächtigen Person erhoben. Erst dann kann die Polizei Eingriffsmaßnahmen wie beispielsweise Wohnungsdurchsuchungen oder Festnahmen treffen. Herrmann bezeichnete die Online-Anzeigeerstattung als ‚Win-Win-Situation‘ „Geschädigte können schnell und unabhängig von Ort und Zeit online ihre Anzeige erstatten. Außerdem erhalten unsere Polizeidienststellen dank des detaillierten Erfassungsprogramms strukturierte Daten, die zeitintensive Nachermittlungen minimieren können.“

Wie Herrmann erläuterte, wird der Anzeigeerstatter schrittweise durch die Anwendung geführt, um alle für die polizeilichen Ermittlungen notwendigen Informationen zu erheben. Dabei werden zahlreiche hinterlegte Daten in Form von Drop-down-Menüs zur Auswahl angeboten. Ergänzend können Dokumente und Bilder wie beispielsweise Kaufverträge oder ein Bild des beschädigten Pkw hochgeladen werden. „Wir haben großen Wert auf die Benutzerfreundlichkeit unserer Online-Anwendung gelegt“, betonte Herrmann. Beispielsweise kann die Eingabe der Anzeigedaten jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Wichtige rechtliche Hinweise wie zur Notwendigkeit eines Strafantrags sind ebenso Bestandteil der Internet-Anwendung, wie Informationen zum Datenschutz. Zum Abschluss der Anzeigeerstattung können alle eingetragenen Daten heruntergeladen und gespeichert werden. Die Online-Anzeige wird dann verschlüsselt an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt. Der Anzeigeerstatter erhält per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit polizeilicher Vorgangsnummer und der Erreichbarkeit der sachbearbeitenden Polizeidienststelle. Bereits schon seit 2006 gibt es im Internet ein Kontaktformular für Fragen, Hinweise oder Anregungen an Dienststellen der Bayerischen Polizei.

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