Freizügige Aufnahmen
Safer Internet Day – Polizei rät davon ab, Penis-Bilder zu verschicken!

06.02.2018 | Stand 14.09.2023, 11:24 Uhr
−Foto: n/a

Heute ist Safer Internet Day. Viele Menschen nutzen das Internet, um online zu daten oder potentielle Partner kennenzulernen. Doch das Landeskriminalamt warnt dafür, wahllos Nacktbilder zu verschicken.

REGENSBURG „Wir informieren Euch über das Thema Sexting“, schreibt das Landeskriminalamt am heutigen Safer Internet Day auf Facebook. „Freizügige Aufnahmen von sich selbst muss nicht unbedingt problematisch sein“, so die Ermittler. „Unangenehm wird es aber, wenn die Bilder dann auf einmal aus Rache, Neid, Eifersucht oder sonstigen Beweggründen unkontrolliert weiter verbreitet werden.“ Hier sind die Tipps des LKA:

Weil man selbst keine Kontrolle mehr über sein Bild hat, gibt es auch kein Safer Sexting, aber ein paar Tipps, um die Risiken zu minimieren:

Weniger ist mehr: Ein Foto kann auch dann erotisch sein, wenn nicht alle intimen Körperstellen komplett gezeigt werden.

Gesicht nicht zeigen: z.B. indem man das Gesicht wegdreht oder ganz weglässt bzw. die Aufnahmen mit einem Filter bearbeitet

Empfänger kritisch auswählen: Das Foto sollte nur verschickt werden, wenn ein Vertrauensverhältnis zum Empfänger besteht. Am Besten klar machen, dass die Fotos nicht jemand anderem gezeigt, weitergeschickt oder veröffentlicht werden dürfen.

- Thema Strafbarkeit:

Es ist strafbar ungefragt Bilder von anderen Menschen weiterzuleiten oder öffentlich zugänglich zu machen!

- Vorsichtig sollte man auch mit pornographischen Aufnahmen sein: Erotische Aufnahmen zeigen meist Nacktheit ohne Fokussierung auf den Schambereich und sind verbunden mit einem gewissen ästhetischen Anspruch. Pornografie wiederum hat eine Fokussierung der Darstellung auf den Schambereich, zeigt sexuelle Handlungen und zielt überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter ab.

- Von Kinder- oder Jugendpornografie spricht man, wenn Darstellungen von Kindern (unter 14 Jahren) oder Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) hergestellt oder verbreitet werden, die sexuelle Handlungen, Genitalien oder das Gesäß zeigen. Kinderpornographie liegt auch vor, wenn das ganz oder teilweise bekleidete Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung dargestellt wird. Die Herstellung, der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sind in jedem Fall strafbar.

- Der Besitz von Jugendpornografie ist nur dann zulässig, wenn sie zum eigenen Gebrauch hergestellt wurde und alle dargestellten Personen in die Herstellung eingewilligt haben. Die Verbreitung, also zum Beispiel das Versenden in WhatsApp-Gruppen oder das Hochladen ins Internet sind allerdings in jedem Fall strafbar.

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