Lückenhaft und unsauber
Totes Baby im Plastiksack: Was ging bei den Ermittlungen schief?

05.02.2018 | Stand 14.09.2023, 11:19 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Eine 36-jährige Frau steht seit Montag, 22. Januar, wegen Totschlags vor Gericht, weil sie ihr Baby unmittelbar nach der Hausgeburt in einen Plastiksack gesteckt haben soll. Der Säugling erstickte. Die 36-Jährige streitet die Vorwürfe ab. Viele verschiedene Versionen über das, was an jenem Tag im Januar 2017 geschehen ist, hat sie parat.

REGENSBURG. In der Version, die sie vor Gericht zum Besten gab, behauptet sie, dass das Kind eines natürlichen Todes gestorben war und alle Wiederbelebungsmaßnahmen erfolglos waren.

Haarsträubend sind aber nicht nur die vielen verschiedenen Versionen der Angeklagten, sondern auch die Lücken, die sich nun im Rahmen der Verhandlung nach und nach in der scheinbar nachlässigen Polizeiarbeit auftun. Ein Hauptkommissar der Kriminalpolizei Regensburg wurde nun schon drei Mal im Laufe des Verfahrens gehört. Dabei ging es hauptsächlich um die Belehrung der Angeklagten direkt nach den Geschehnissen auf dem Polizeirevier. Der Verteidiger kreidet ihm an, dass seine Mandantin zu spät und nicht ausreichend belehrt worden sei. Der Kripo-Beamte soll sich weder vorgestellt haben, noch erwähnt haben, dass die 36-Jährige eine Beschuldigte sei. Hinweise darauf, dass sie jederzeit einen Anwalt hinzuziehen könne, seien nicht erfolgt, so die Vorwürfe. Bei einer zweiten Vernehmung nur ein paar Tage später, soll der Kripo-Beamte der 36-Jährigen sogar Aussagen vorgegeben haben.

Der Kripo-Beamte reagierte mit ungläubigem Kopfschütteln auf die Vorwürfe des Verteidigers. „Was hätte ich für einen Grund, sie nicht zu belehren?“, fragte der 58-Jährige entgeistert. Er ist sich sicher, die Angeklagte bei der ersten Begegnung ausführlich belehrt zu haben.

Ein Hauptkommissar im Verteidigungsmodus

Doch ob die Belehrung nun geschehen ist oder nicht – der Kripo-Beamte versäumte auf jeden Fall, die Belehrung in den Akten zu dokumentieren. Vor Gericht gab er zu, die Dokumentation „vergessen“ zu haben. Wortprotokolle der Befragung fehlen komplett, es gibt einzig allein Aktenvermerke und Interpretationen des Kripo-Beamten. Doch damit nicht genug, das Gericht deckte noch weitere Versäumnisse in den Ermittlungen auf. So kritisierte der Vorsitzende Richter indirekt, dass die Nachbarn der 36-Jährigen –sie wohnte in einem Mehrparteienhaus – nicht befragt worden sind. Der Kripo-Beamte gab daraufhin an, bei einer der anderen Wohnungen geklingelt zu haben. Als niemand öffnete, wurden keine weiteren Versuche unternommen, Kontakt zu den Nachbarn herzustellen. Außerdem suchte der 58-Jährige auf dem Smartphone der Angeklagten nur nach entsprechenden Fotobeweisen. Die Anruferliste interessierte ihn nicht. Auf die Frage, ob er schon einmal in einem solchen Fall ermittelt habe, wusste der Kripo-Beamte keine richtige Antwort. „Vielleicht zwei oder drei Mal“, erklärte er mit einem dicken Fragezeichen am Ende des Satzes.

Wenig verwunderlich war es dann, als der Anwalt der Angeklagten den Antrag stellte, die Aussagen des Kripo-Beamten im Prozess nicht zu verwerten, da sie nicht konkret und zum Teil sogar widersprüchlich waren. Weil der vorsitzende Richter noch „ganz erheblichen Ermittlungsbedarf“ sieht, wird ein Urteil im Prozess voraussichtlich erst Ende Februar fallen.

Regensburg