36-Jährige wegen Totschlags angeklagt
Neugeborenes in Plastiksack verpackt – der Mutter fehlt jede Erinnerung

22.01.2018 | Stand 13.09.2023, 6:27 Uhr
−Foto: Foto: vb

Eine zierliche, 36-jährige Frau, bekleidet mit einem grauen Kapuzenpullover und einer schwarzen Winterjacke, betritt am Montagmorgen, 22. Januar, kurz vor 9 Uhr den Gerichtssaal 104 am Regensburger Landgericht. Mit einem Ordner verdeckt sie ihr Gesicht und nimmt neben ihrem Verteidiger Platz. Nur wenige Minuten darauf beginnt der Prozess gegen die 36-Jährige. Sie ist wegen Totschlags angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihr eigenes Baby kurz nach der Geburt in der eigenen Wohnung getötet zu haben.

REGENSBURG Die damals 35-Jährige soll am Mittwoch, 28. Dezember 2016, am späten Nachmittag beziehungsweise Abend in ihrer Wohnung in der Gemeinde Zeitlarn im Landkreis Regensburg ein lebensfähiges Mädchen auf die Welt gebracht haben. Nach der Geburt soll die Angeklagte den Säugling in Tücher und in eine Plastiktüte gewickelt haben. Anschließend soll sie das eingewickelte Baby in einen Plastikkoffer und diesen wiederum in einen Plastiksack gesteckt haben. Das ganze Paket – inklusive Baby – soll die damals 35-Jährige in einen Abstellraum ihrer Dachgeschosswohnung gelegt haben. Das Kind starb laut Anklageschrift aufgrund von Sauerstoffmangel und Unterkühlung innerhalb nur weniger Stunden.

Durch ihren Verteidiger ließ die 36-Jährige ihre Version der Geschehnisse verlesen. Der Anwalt erzählte, dass seine Mandantin am 29. Dezember 2016 um 10 Uhr morgens ein lebendiges Mädchen in ihrem Bett zu Welt gebracht hat. Die damals 35-Jährige klemmte die Nabelschnur mit Wäscheklammern ab und durchtrennte sie mit einer Küchenschere. Sie wusch das Kind und legte sich mit ihrer Tochter ins Bett. Dort hielten sich Mutter und Tochter auch die beiden folgenden Tage auf. Als die Angeklagte am Neujahrstag wach wurde, soll laut eigenen Angaben das Baby tot im Bett gelegen haben. Sie will erfolglos versucht haben, das Baby wiederzubeleben. Ab diesem Zeitpunkt erinnert sie sich an nichts mehr.

„Wir haben gerade eine weitere Version der Angeklagten zu hören bekommen. Es ist also ungewiss, wohin die Reise geht“, kommentierte der Vorsitzende Richter. Und tatsächlich bestätigte ein Polizist im Zeugenstand, dass die Version der Angeklagten nicht ihre erste war. Anfang Februar 2017 erzählte die 36-Jährige bei einer Befragung angeblich etwas von einem Tumor, der sich gelöst hatte, und erklärte so das Blut in der Wohnung.

Der Lebensgefährte meldete sich bei der Polizei

Schließlich wurde ein weiterer Polizist als Zeuge vernommen, der etwas Licht ins Dunkel bringen konnte: Er erzählte, dass sich der Lebensgefährte der Angeklagten am 2. Januar 2017 bei der Einsatzzentrale gemeldet hatte. Dort gab dieser an, dass seine Freundin immer dicker geworden sei und schließlich Ende Dezember einen Schwangerschaftstest gemacht habe. Dieser war positiv. Der Mann verließ die Wohnung für ein paar Tage und fand sie bei seiner Rückkehr am 1. Januar 2017 blutverschmiert vor. Die Angeklagte erzählte ihm die Geschichte des Tumors. Er glaubte ihr, machte die Wohnung sauber und ging am nächsten Morgen zur Arbeit. Weil ihn die Geschehnisse nicht losließen, meldete er sich schließlich bei der Polizei. Daraufhin wurde der Polizist gemeinsam mit seinem Kollegen von der Einsatzzentrale in die Wohnung des Paares geschickt. Dort trafen die beiden Männer auf die 35-Jährige. Sie erzählte ihnen, dass sie ohnmächtig geworden sei. Als sie dann wieder zu sich kam, war alles voller Blut. Die Frau wurde auf das Polizeirevier gebracht und kurz befragt, bevor sie von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht wurde. In dieser Befragung stellte sich heraus, dass sich ein toter Säugling in der Wohnung befinden muss. Die Polizisten fanden den Leichnam in einem Abstellraum der Wohnung in einem schwarzen Plastiksack.

Ein großer Streitpunkt in diesem Prozess ist übrigens die Belehrung der Angeklagten auf dem Polizeirevier. Laut Angeklagter und Verteidiger wurde sie nicht ausreichend belehrt. Der zuständige Polizist soll ihr sogar Aussagen in den Mund gelegt haben. Auch eine Dokumentation über die Belehrung fehlt in den Akten. Der Polizist gab vor Gericht an, zwar die Dokumentation „vergessen“ zu haben, die Frau aber auf jeden Fall ausführlich über ihre Rechte und Pflichten belehrt zu haben.

Das Urteil im Prozess gegen die 36-Jährige wird voraussichtlich schon am Freitag, 26. Februar, erwartet.

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Regensburg