Das Gewerbeaufsichtsamt warnt
Achtung, Hände weg von illegalem und selbstgebasteltem Feuerwerk!

14.12.2017 | Stand 03.08.2023, 20:36 Uhr
−Foto: n/a

Wer an Silvester sein Feuerwerk genießen und sich und andere nicht gefährden will, sollte nur gesetzeskonformes Feuerwerk kaufen. Ansonsten kann es zu schwersten Verletzungen kommen, wie sie durch Verwendung von illegal eingeführten Produkten, Billigimporten und selbstgebasteltem Feuerwerk oftmals zu beklagen sind.

REGENSBURG/OBERPFALZ Das Gewerbeaufsichtsamt warnt aus aktuellem Anlass vor gefährlichen Blitzknallkörpern. Der tschechische Hersteller Triplex bietet seit kurzem einen extrem lauten Blitzknallkörper namens „Sound Imitator Crazy Robots“ in der für Feuerwerkskörper unüblichen Einstufung „P1“ an, der insbesondere in Tschechien oder Polen verkauft wird. Ihre Aufmachung lässt auf den ersten Blick einen handelsüblichen Silvesterkracher vermuten. Das Gewerbeaufsichtsamt hält diese Böller jedoch für brandgefährlich. Die enthaltene Nettoexplosivstoffmasse (NEM) ist mit fünf Gramm um ein Vielfaches höher als bei einem legalen Silvesterkracher. Bei Zündung in unmittelbarer Nähe sind Knalltraumata, Verbrennungen und im schlimmsten Fall der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten. Hinzu kommt, dass der vom Hersteller angegebene Sicherheitsabstand von mindestens 40 Metern nach Zündung kaum eingehalten werden kann – insbesondere dann nicht, wenn Dritte anwesend sind. Recherchen zufolge werden derartige Blitzknallkörper auch von weiteren Herstellern unter einem anderen Namen angeboten. Man erkennt diese Pyrotechnik an der in der Registriernummer angegebenen Einstufung „P1“ (CE xxxx-P1-zzzz) in Verbindung mit einer Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von fünf Gramm.

Die zertifizierende Prüfstelle hat mittlerweile angekündigt, die bereits erteilte Baumusterprüfbescheinigung zurückzuziehen. Infolgedessen dürften die Crazy Robots in der Einstufung „P1“ nicht mehr in Europa verkauft werden. Damit wäre in Deutschland auch ihr Besitz strafbar. Wird bei Kontrollen durch Zoll oder Polizei festgestellt, dass mitgeführte pyrotechnische Gegenstände nicht zugelassen oder nicht gekennzeichnet sind, wird gegen den Besitzer ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet. Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens auf Kosten des Besitzers vernichtet.

Auch selbstgefertigtes oder zusammengemischtes „Feuerwerk“ entspricht nicht den üblichen Qualitätsanforderungen, ist nicht handhabungssicher, instabil und sehr sensibel. Eine Explosion derartiger Böller im Nahbereich von Personen kann nicht nur Verbrennungen an den Händen nach sich ziehen, sondern auch zu tödlichen Verletzungen führen. Aus diesem Grund warnt das Gewerbeaufsichtsamt auch vor Eigenbau.

Übrigens: Auch in Deutschland gekaufte Silvesterkracher können bei unsachgemäßer Handhabung zu Unfällen mit Sachschäden oder sogar zu Personenschäden führen. Deshalb haben Silvesterkracher in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen.

Weitere Informationen, worauf beim Kauf von Feuerwerkskörpern grundsätzlich zu achten ist und wie sie sicher zu verwenden sind, finden Sie im bayerischen Verbraucher-Portal (VIS) mit dem Suchbegriff „Feuerwerk“ unter www.vis-bayern.de.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk erfolgt im Jahr 2017 vom 28. bis zum 30. Dezember in den Geschäften der Region. Die Gewerbeaufsicht der Regierung der Oberpfalz überwacht auch in diesem Jahr wieder die Einhaltung der aus dem Sprengstoffrecht herrührenden Anforderungen hinsichtlich der Lagerung und des Verkaufes von pyrotechnischen Artikeln stichprobenartig in der gesamten Oberpfalz.

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