Amtsgericht Regensburg
20-Jähriger missbrauchte zwölfjähriges Mädchen mehrfach via Skype

12.12.2017 | Stand 13.09.2023, 1:49 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

„Das was passiert ist, kann man mit keinen Worten der Welt entschuldigen. Ich versuche es trotzdem. Es tut mir so unendlich leid!“ – diese Worte stammen aus dem Brief eines 20-Jährigen an ein 14-jähriges Mädchen, das der junge Mann mehrere Male über das Internet sexuell missbraucht hat. Mit diesem Brief bat er das Mädchen um Verzeihung. Am Dienstag, 12. Dezember, musste er sich nun vor dem Regensburger Amtsgericht verantworten.

REGENSBURG Alles begann im Dezember 2015, als der damals 18-jährige, gelernte Speditionskaufmann das damals zwölfjährige Mädchen auf Social-Media-Plattform Instagram anschrieb und ihr Komplimente mache. Er forderte schon bald Nacktfotos, das Mädchen kam dieser Aufforderung zunächst auch freiwillig nach. In der Zeit danach skypten die beiden miteinander, wobei sich ihm die Zwölfjährige wiederholt nackt vor der Kamera zeigen musste. Als das Mädchen sich weigerte, sich weiterhin nackt vor ihm zu präsentieren, drohte ihr der heute 20-Jährige damit, ihre Nacktfotos im Internet zu verbreiten und brachte das Kind so dazu, weiterzumachen. Im weiteren Verlauf zwang er sie mehrmals dazu, vor Kamera sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Immer wieder flehte ihn das Mädchen an, sie in Ruhe zu lassen, hatte sogar Suizidgedanken.

Vor dem Regensburger Amtsgericht erklärte der 20-Jährige, wie es dazu kommen konnte. „Es hat mit einer harmlosen Internetfreundschaft angefangen und sich dann negativ entwickelt“, schildert er reumütig die Geschehnisse. Die Distanz, die durch das Internet entstanden ist, soll seine Handlungen möglich gemacht haben. Und nicht nur der 20-Jährige ist von sich selbst schockiert. Auch seine Eltern konnten es nicht fassen. „Sie sind sehr enttäuscht. Meine Mama war am Boden zerstört“, so der 20-Jährige.

Der gelernte Speditionskaufmann, der noch bei seinen Eltern wohnt, wurde nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften und Nötigung zu neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. „So ganz erwachsen waren Sie damals sicher noch nicht“, stellte die Vorsitzende Richterin klar. Deshalb wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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