Haftbefehl
Rumäne muss sich von seinem Kumpel bei der Bundespolizei auslösen lassen

11.12.2017 | Stand 31.07.2023, 18:44 Uhr
−Foto: n/a

Bei der Kontrolle eines 50-jährigen Rumänen am Hauptbahnhof Regensburg stellte eine Streife der Bundespolizei am Sonntagmittag, 10. Dezember, einen aktuellen Haftbefehl fest.

REGENSBURG Nach den Fahndungsunterlagen hatte das Amtsgericht Regensburg den 50-Jährigen im Februar 2017 wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zuzüglich 73,50 Euro Verfahrenskosten verurteilt. Bei Nichtbezahlen hatte das Gericht 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

Der Verurteilte bezahlte in der Folge allerdings weder die Geldstrafe noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an. Im Mai 2017 ordnete deshalb die Staatsanwaltschaft Regensburg die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gegen den mittlerweile untergetauchten Verurteilten an. Der Verhaftete war zwar nicht in der Lage die offene Geldstrafe zu begleichen. Sein Begleiter, ein in Regensburg wohnhafter Rumäne, half aber aus und bezahlte die Geldstrafe samt Verfahrenskosten. So blieb dem 50-Jährigen die Haft erspart.

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