Landgericht Regensburg
Mit Axt Zutritt verschafft – Bewährung für den Einbrecher

11.12.2017 | Stand 13.09.2023, 1:50 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Im Studium lernte der heute 30-Jährige eine junge Frau kennen und verliebte sich Hals über Kopf ins sie. Doch die Liebe war einseitig. „Ihre Ablehnung hat ihn gereizt“, erklärt der Gutachter am Freitag, 8. Dezember, vor Gericht. Angeblich glaubte der 30-Jährige, sie wolle erobert werden. Im Dezember 2016 wurden seine Eroberungsversuche schließlich endgültig zu forsch:

REGENSBURG Mit einer Axt verschaffte sich der 30-Jährige in einer Nacht im Dezember 2016 über ein Fenster im ersten Stock des Hauses, in dem seine Angebetete früher bei ihren Eltern gewohnt hatte, Zutritt. Durch die Geräusche wurden die Eltern in ihrem Schlafzimmer im Erdgeschoss geweckt. Da die Tochter des Paares schon mehrmals Opfer von Stalking-Attacken durch den 30-Jährigen geworden war, machte sich der 54-jährige Ehemann und Vater mit einem Taschenmesser bewaffnet auf den Weg nach oben. Dort traf er mit dem Einbrecher zusammen und erkannte ihn als den Stalker seiner Tochter. Zwischen dem Vater und dem Einbrecher kam es zu einem Gerangel, bei dem beide durch das Messer verletzt wurden.

Schwere Schnitt- und Stichverletzungen

Im Verlauf dieses Gerangels erlitt der Ehemann Schnittverletzungen an der linken Hand und eine Messerstichverletzung am Hals. Die Halsschlagader wurde dabei nur knapp verfehlt. Und auch der 30-Jährige wurde durch mehrere Messerstiche verletzt. Er flüchtete schließlich in den den Keller des Hauses und brach dort aufgrund seiner Verletzungen zusammen.

Der 30-Jährige wurde nun wegen Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss sich der 30-Jährige einer Therapie unterziehen. Ein Kontaktverbot zu der Familie wurde verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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