Im Zweifel für den Angeklagten
Freispruch – 14-Jährige doch nicht vergewaltigt

06.12.2017 | Stand 13.09.2023, 1:54 Uhr
−Foto: Foto: vb

Für ein 14-jähriges Mädchen soll der Ausflug auf das Pfingstvolksfest in Neustadt an der Donau am 3. Juni 2017 aber alles andere als spaßig geendet haben. Sie soll von einem 27-jährigen Mann vergewaltigt worden sein, so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Dieser musste sich Anfang der Woche vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Am Dienstag, 5. Dezember, wurde er freigesprochen.

REGENSBURG/NEUSTADT AN DER DONAU Ein 27-jähriger Schaustellergehilfe, der bei dem Kinderkarussell arbeitete, soll die 14-Jährige in seinen Wohnwagen gelockt haben. Auf dem Weg zum Wohnwagen soll der 27-Jährige das Mädchen gefragt haben, ob sie Sex mit ihm wolle. Das Mädchen soll ihm eindeutig klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm möchte. So lautete jedenfalls die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg.

Im Wohnwagen soll der Schaustellergehilfe die 14-Jährige gestreichelt haben und sie dazu überredet haben, mit ihm zu kuscheln. Obwohl das Mädchen immer wieder „Nein, ich will das nicht“ gesagt haben soll, soll er das Mädchen anschließend vergewaltigt haben. Auf ein Kondom soll er dabei verzichtet haben. Der Angeklagte äußerte sich am ersten Prozesstag über seinen Anwalt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er erzählte eine eigene Version der Geschichte: Er und das Mädchen lernten sich in seiner Mittagspause am 3. Juni 2017 auf dem Volksfest kennen. Den ganzen Tag über suchte sie seine Nähe bei dem Karussell. Erste Wangenküsse wurden ausgetauscht, über das Alter des Mädchens will er nicht Bescheid gewusst haben.

„Ich hatte den Eindruck, sie möchte“

Sie verabredeten sich für den Abend. Im Wohnwagen streichelten sie sich gegenseitig, es kam zum Geschlechtsverkehr. „Ich hatte den Eindruck, sie möchte. Sie hat weder ‚Ja‘ noch ‚Nein‘ gesagt“, erklärte der 27-Jährige vor Gericht.

Das Landgericht folgte nun dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, sprach den Mann am Dienstag, 5. Dezember, frei und räumte damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft aus. Demnach sei es nicht zweifelsfrei erwiesen, dass es zu einem Geschlechtsverkehr gegen den Willen des Mädchens kam, so das Gericht.

Regensburg