Landgericht Regensburg
Vergewaltigung – 27-jähriger Angeklagter beteuert seine Unschuld

04.12.2017 | Stand 13.09.2023, 0:22 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Für ein 14-jähriges Mädchen soll der Ausflug auf das Pfingstvolksfest in Neustadt an der Donau am 3. Juni 2017 aber alles andere als spaßig geendet haben. Ein 27-jähriger Schaustellergehilfe, der bei dem Kinderkarussell arbeitete, soll die 14-Jährige in seinen Wohnwagen gelockt und vergewaltigt haben. Nun steht er vor Gericht.

REGENSBURG/NEUSTADT AN DER DONAU Auf dem Weg zum Wohnwagen soll der 27-Jährige das Mädchen gefragt haben, ob sie Sex mit ihm wolle. Das Mädchen soll ihm eindeutig klargemacht haben, dass sie keinen Sex mit ihm möchte. Im Wohnwagen soll der Schaustellergehilfe die 14-Jährige gestreichelt haben und sie dazu überredet haben, mit ihm zu kuscheln. Obwohl das Mädchen immer wieder „Nein, ich will das nicht“ gesagt haben soll, soll er das Mädchen anschließend vergewaltigt haben. Auf ein Kondom soll er dabei verzichtet haben.

Der 27-Jährige muss sich seit Montag, 4. Dezember, wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Der Angeklagte äußerte sich am ersten Prozesstag über seinen Anwalt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er erzählte eine eigene Version der Geschichte: Er und das Mädchen lernten sich in seiner Mittagspause am 3. Juni 2017 auf dem Volksfest kennen. Den ganzen Tag über suchte sie seine Nähe bei dem Karussell. Erste Wangenküsse wurden ausgetauscht, über das Alter des Mädchens soll er nicht Bescheid gewusst haben.

„Ich hatte den Eindruck, sie möchte“

Sie verabredeten sich für den Abend. Im Wohnwagen streichelten sie sich gegenseitig, es kam zum Geschlechtsverkehr. „Ich hatte den Eindruck, sie möchte. Sie hat weder ‚Ja‘ noch ‚Nein‘ gesagt“, erklärte der 27-Jährige vor Gericht. Seine Aussage unterscheidet sich dabei aber in wesentlichen Punkten von der des Mädchens. Seltsam ist auch, dass der Angeklagte damals bei der Vernehmung durch die Polizei ausgesagt hat, dass das Mädchen nie in seinem Wohnwagen war. Auch den Geschlechtsverkehr stritt er ab.

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