Einbrecher
Staatsanwalt bestätigt Ermittlungen wegen Youtube-Video – gegen den Ladenbesitzer!

29.11.2017 | Stand 13.09.2023, 0:24 Uhr
−Foto: Foto: Hannes Lehner

Ein Einbrecher klaute in einem Mix-Markt in Straubing Waren und Wechselgeld im Wert von mehr als 1.700 Euro, verursachte 20.000 Euro Schaden, weil er durch eine Decke durchbrach. Doch die Staatsanwaltschaft knüpft sich jetzt den Ladenbesitzer vor.

STRAUBING/REGENBSURG Dieser Einbruch ist einfach unfassbar: Eine Überwachungskamera zeigt, wie ein Mann am 15. November gegen 5.20 Uhr in einem Mix-Markt in Straubing durch die Decke kracht! Der Mann krümmt sich vor Schmerz, bäumt sich schließlich auf, zuvor versucht er, sich noch eine Maske überzuziehen. Die Kamera hat er offenbar bemerkt. Dann humpelt er aus den Bild und verschwindet in die Nacht. Mit dabei hat er laut Angaben der Bild-Zeitung (Mittwoch, 28. November) 250 Euro Wechselgeld und Schmuck im Wert von 1.500 Euro. Der Einbruch hat sich also gelohnt, selbst wenn er mit einem Bruch des Einbrechers bezahlt wurde.

Doch der Schaden ist noch viel höher: Auf 20.000 Euro beziffert ihn Anton Gleich, 34, Marktleiter des Mix-Marktes in Straubing. Gleich wurde auch fündig, als er auf dem Überwachungsvideo nach Spuren des Mannes suchte. Er sah sowohl den Sturz, als auch das Gesicht des Täters.

Weil in Bayern die Aufklärungsquoten von Einbrüchen gering sind, die Polizei aber offenbar keine Fahndung mit Lichtbild bei einem Richter beantragt hatte, kam Marktleiter Gleich auf eine Idee: Er stellte das Überwachungsvideo einfach auf Youtube online. Zigtausend Mal wurde es bereits angesehen.

Doch jetzt bekommt nicht nur der Einbrecher, gegen den natürlich ermittelt wird, ein Problem – auch Gleich hat jetzt die Justiz im Hals! Gegenüber Bild sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Fiedler: „Ich habe angeordnet, Ermittlungen einzuleiten. Nach Paragraph 33 des Kunsturheberrechtsgesetzes droht dem Marktleiter wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild eine Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr!“ Die Ermittlungsarbeit sei nicht Sache von Privatpersonen, schon Fiedler nach. Marktleiter Gleich jedenfalls versteht die Welt nicht mehr. Er hält den Einbrecher für ebenso durchgeknallt wie die deutschen Gesetze!

KOMMENTAR

Klar, Selbstjustiz darf es in Deutschland nicht geben. Es ist nicht Sache von Privatleuten, Ermittlungen zu übernehmen. Doch halt: Hat ein Mann, der einfach in den Besitz eines anderen Menschen eindringt, das Recht auf seine Privatheit nicht verwirkt? Richtig, dass das in Deutschland ein Richter zu entscheiden hat. Aber: Wenn der Staat versagt, und das tut er eindeutig bei der Aufklärung von Einbrechen, dann gibt es auch das Recht des Bürgers, sich zu wehren! Nun geht es hier um einen lapidaren Einbruch, Sachschaden, aber keinen verletzten Menschen. Doch was, wenn ich beispielsweise Zeuge einer Vergewaltigung werde? Zufällig eine Bilddatei auf meinem Handy entdecke, das den Täter zeigt? Ja, ich würde zur Polizei gehen. Aber ich würde das Bild natürlich auch, in meiner Eigenschaft als Journalist, in der Zeitung veröffentlichen. Wer die Rechte anderer mit Füßen tritt, hat sein Recht am eigenen Bild verwirkt. Seit vielen Jahren habe ich das Gefühl, dass in unserem Land etwas aus den Fugen geraten ist. Da dürfen Mörder auf bessere Haftbedingungen klagen, da verklagen Menschen, die andere brutal ermordet haben, Zeitungen wie das Wochenblatt, weil sie sich nicht vor der Öffentlichkeit geschützt fühlen. Solange bei uns Täter mehr Rechte haben als Opfer, ist etwas gewaltig in Schieflage geraten in Deutschland. Und so lange habe ich als Bürger dieses Landes auch die Pflicht, mich gegen diesen Wahnsinn zur Wehr zu setzen. So wie Marktleiter Gleich – Hut ab für seinen Mut!

Regensburg