Vaterschaft bewiesen
Der Angeklagte ist der Vater des toten Babys

24.11.2017 | Stand 13.09.2023, 1:56 Uhr
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Ein 40-jähriger Heizungsbauer steht derzeit vor dem Regensburger Landgericht. Er soll seine Ex-Freundin und deren ungeborenes Baby mit einem 29 Zentimeter langen Messer erstochen haben. Ein Gutachten stellte nun fest: Der Angeklagte ist eindeutig der Vater des toten Kindes.

REGENSBURG Der Angeklagte soll im November 2015 eine Beziehung zu einer 45-jährigen verheirateten Frau begonnen haben. Nur fünf Monate nach dem Beginn der Beziehung soll das Liebespaar zu einer künstlichen Befruchtung nach Tschechien gereist sein. Die 45-Jährige wurde tatsächlich schwanger, der Vater soll der Angeklagte gewesen sein. Im Verlaufe der weiteren Beziehung und der Schwangerschaft soll es immer wieder zum Streit zwischen den beiden gekommen sein. Die 45-Jährige soll die Beziehung daraufhin beendet haben. Durch das Amtsgericht Straubing soll sogar ein Kontaktverbot gegen den Angeklagten verhängt worden sein. Angeblich durfte er seiner Ex-Freundin nicht näher als 100 Meter kommen. Trotz des Kontaktverbots soll der 40-Jährige seine im sechsten Monat schwangere Ex am 14. September 2016 gegen Mittag in ihrem Haus im Landkreis Straubing-Bogen aufgesucht haben. Er soll sie mehrmals geschlagen und mit zwei verschiedenen Messern attackiert haben. Dazu soll er zwei Messer mit einer Klingenlänge von 29 Zentimeter und elf Zentimeter verwendet haben. Ganze acht Mal soll er zugestochen haben.

Vaterschaft besteht zu 99,79 Prozent

Die Geschädigte wurde schließlich von ihrem Ehemann gefunden. Sie verstarb noch am selben Tag in einer Klinik. Das ungeborene Baby starb vermutlich nur kurz nach der Tat.

Ein Gutachten gab nun vor Gericht Aufschluss darüber, ob der Angeklagte wirklich der Vater des getöteten Kindes ist. „Zu 99,79 Prozent war der Angeklagte der Vater. Eine Vaterschaft ist damit praktisch erwiesen“, führte die Sachverständige aus.

Der Prozess geht weiter am Freitag, 8. Dezember. Ein Urteil wird voraussichtlich im Januar 2018 erwartet.

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