Landgericht Regensburg
Wendung im Prozess: Bewohner soll aktiv auf den Einbrecher eingestochen haben

23.11.2017 | Stand 13.09.2023, 1:56 Uhr
Verena Bengler
−Foto: Foto: vb

Mit einer Axt soll ein 30-Jähriger in einer Nacht im Dezember 2016 ein Fenster im ersten Stock eines Hauses in Alteglofsheim in Landkreis Regensburg eingeschlagen haben. Durch die Geräusche soll er das Ehepaar, das im Erdgeschoss schlief, geweckt haben. Da die Tochter des Paares schon mehrmals Opfer von Stalking-Attacken durch den 30-Jährigen wurde, soll sich der 54-jährige Ehemann und Vater mit einem Taschenmesser bewaffnet auf den Weg nach oben gemacht haben.

REGENSBURG Dort sollen der Einbrecher und der Bewohner zusammengetroffen sein. Der Mann soll den Einbrecher als den Stalker seiner Tochter erkannt haben. Als dieser auf den 54-Jährigen zukam, soll er mit dem Taschenmesser auf den Stalker eingestochen haben. Es soll sich ein Gerangel zwischen den beiden entwickelt haben. Im Verlauf dieses Gerangels erlitt der Ehemann unter anderem Schnittverletzungen an der linken Hand und eine Messerstichverletzung am Hals. Die Halsschlagader verfehlte er dabei angeblich nur knapp. Der Stalker soll schließlich in den Keller des Hauses geflüchtet und dort aufgrund seiner Verletzungen zusammengebrochen sein. Kurz darauf traf die Polizei ein. Der 30-Jährige muss sich seit Montag, 13. November, wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Gutachten kommt zu einem anderen Ergebnis

Die Verteidigung stürzte sich auf die Verletzungen, die dem Angeklagten zugefügt worden waren. Im Zeugenstand erklärte der 54-Jährige, dass die Wunden des Angeklagten im Gerangel entstanden sein müssen. „Als er mich gepackt hat, muss ich ihn irgendwo im Rumpfbereich verletzt haben“, wusste der 54-Jährige keine andere Erklärung für die Verletzungen des Angeklagten. Dieser Erklärung schenkte die Verteidigung natürlich keinen Glauben. Ein Gutachten wurde angefordert. Am vergangenen Mittwoch, 22. November, wurden schließlich die Ergebnisse des medizinischen Gutachters Professor Dr. Peter Betz vorgestellt. Dieser kam aufgrund des Verletzungsbildes des Angeklagten zu dem Schluss, dass die Wunden nicht durch ein bloßes Gerangel entstanden sein können. Laut Gutachten muss der 54-Jährige entgegen seiner Aussage im Zeugenstand aktiv auf den Einbrecher eingestochen haben. Wie das Gericht dieses Gutachten bewertet und wie es sich auf das Urteil gegen den 30-jährigen Angeklagten auswirkt, gibt das Landgericht voraussichtlich am Freitag, 8. Dezember, dem letzten Verhandlungstag, bekannt.

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