Landgericht Regensburg
Halsschlagader nur knapp verfehlt: 54-Jähriger kämpft mit einem Einbrecher

13.11.2017 | Stand 13.09.2023, 0:44 Uhr
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Es ist mitten in der Nacht. Ein Ehepaar schläft tief und fest im Schlafzimmer seines Hauses. Plötzlich werden sie von einem Geräusch geweckt. Jemand macht sich an einem Fenster zu schaffen, versucht, unbemerkt einzudringen. Das ist wohl das Schreckenszenario schlechthin für jeden Hausbesitzer. Einem Ehepaar aus Alteglofsheim im Landkreis Regensburg ist im Dezember 2016 genau das passiert.

REGENSBURG Der 30-jährige mutmaßliche Einbrecher muss sich nun seit Montag, 13. November, wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Körperverletzung vor dem Landgericht Regensburg verantworten.

Um 2.15 Uhr nachts soll der Angeklagte mit der Hilfe einer Axt ein Fenster im ersten Stock eines Hauses in Alteglofsheim eingeschlagen haben. Durch die Geräusche soll er das Ehepaar, das im Erdgeschoss schlief, geweckt haben. Da die Tochter des Paares schon mehrmals Opfer von Stalking-Attacken wurde, soll sich der 54-jährige Ehemann mit einem Taschenmesser bewaffnet auf den Weg nach oben gemacht haben. Dort sollen der Einbrecher und der mutige Bewohner zusammengetroffen sein. Der Mann soll den Einbrecher als den Stalker seiner Tochter erkannt haben. Als dieser auf den 54-Jährigen zukam, soll er mit dem Taschenmesser auf den Stalker eingestochen haben. Es soll sich ein Gerangel zwischen den beiden entwickelt haben. Im Verlauf dieses Gerangels erlitt der Ehemann unter anderem Schnittverletzungen an der linken Hand und eine Messerstichverletzung am Hals. Die Halsschlagader verfehlte er dabei angeblich nur knapp. Der Stalker soll schließlich in den Keller des Hauses geflüchtet und dort aufgrund seiner Verletzungen zusammengebrochen sein. Kurz darauf traf die Polizei ein.

Mit einer Axt soll er sich Zutritt verschafft haben.

Nach der Verlesung der Anklageschrift gab der Anwalt des Angeklagten eine Erklärung ab. „Es war für beide Seiten eine furchtbare Nacht“, erzählte der Verteidiger. Weiter gab er an, dass sein Mandant zur Zeit der Tat stark alkoholisiert gewesen sein soll. Kurz vorher soll er 1,5 Liter Orangensaft mit Wodka getrunken haben – gemischt im Verhältnis eins zu eins. Die Axt, mit der sich der 30-Jährige Zutritt zum Haus verschafft hat, bezeichnete der Anwalt als „Hämmerchen“. Er sprach von einer Todesangst, die der 30-Jährige in dieser Nacht ausstehen musste.

„Als er mich gepackt hat, muss ich ihn irgendwo im Rumpfbereich verletzt haben“, weiß der 54-jährige Ehemann keine andere Erklärung für die Verletzungen des Angeklagten. Im Zeugenstand erzählte er, dass der 30-Jährige seine Tochter seit mehr als fünf Jahren stalkt. Er zeigte eine immer größere Gewaltbereitschaft. Er erzählte davon, wie der Angeklagte in der Vergangenheit einmal vor dem Esszimmerfenster herum schlich und schon einmal einen Einbruchversuch unternommen hatte. Schon mehrmals stand der 30-Jährige wegen seiner Stalking-Attacken vor Gericht. Außerdem sprach er über die gravierenden Folgen, die der Vorfall in jener Dezembernacht bei ihm hinterlassen hatte. Noch in der selben Nacht musste der 54-Jährige aufgrund seiner Verletzungen operiert werden. Nach einem Krankenhausaufenthalt von einer Woche durfte er zwar wieder nach Hause, arbeiten konnte er jedoch nicht so schnell wieder. Mehrere Monate war er arbeitsunfähig. Er leidet seither unter Schlafstörungen und ist traumatisiert.

Das Urteil im Prozess wird am Mittwoch, 15. November, erwartet. Das Wochenblatt berichtet online.

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