Amtsgericht Regensburg
Der Angeklagte machte Party, während die 43-Jährige sterben musste

26.10.2017 | Stand 13.09.2023, 2:05 Uhr
Verena Bengler
−Foto: n/a

Ein 19-jähriger Regensburger muss sich derzeit vor dem Amtsgericht Regensburg wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten. Per Whats-App erhielt er im vergangenen Jahr Fotos, auf denen seine 43-jährige Bekannte scheinbar zu Tode geprügelt wurde. Die Polizei rief er aber nicht, stattdessen ging er zum Feiern in eine Disko.

REGENSBURG „Sie war von Blut, Beulen und blauen Flecken entstellt“, beschreibt der 19-jährige Angeklagte, den am Boden liegenden Körper, den er im Oktober 2016 auf den Fotos sah, die ihn per Whats-App erreichten. Auf den Fotos war die 43-jährige Mutter einer seiner Freunde zu sehen. Abgeschickt wurden die Bilder von ihrem heute 42-jährigen Lebensgefährten, der eine Affäre zwischen ihr und dem 19-Jährigen vermutete.

Der 42-Jährige ist derzeit vor dem Landgericht Regensburg wegen Mordes angeklagt. Er soll seine Freundin über Stunden hinweg zu Tode geprügelt und getreten haben. Während der Tat soll er dem 19-Jährigen immer wieder Text- und Bildnachrichten gesendet haben. Auf den Bildern soll die 43-Jährige mit blutverschmiertem und  aufgeschwollenem Gesicht auf dem Boden liegend abgebildet gewesen sein. Er soll das Bild unter anderem mit dem Satz „Oh, ich glaube sie stirbt gerade“ kommentiert haben.

Obwohl der 19-Jährige, der zu dieser Zeit mit drei Freunden in einer Regensburger Dikso feierte, die 43-Jährige erkannte, hat er nichts unternommen, um ihr zu helfen. Auch die Polizei rief er nicht. „Verschwende meinen Abend nicht wegen sowas“, schrieb er stattdessen als Antwort zurück. Außerdem zeigte er das Foto der 43-Jährigen seinen Freunden und kommentierte es mit dem Satz „Schaut, das ist die Frau mit der ich was hatte“. Vor Gericht allerdings bestritt er die Affäre zu der 43-Jährigen.

„Ich war der Beste, den sie je hatte!“

Ob die beiden nun wirklich ein Verhältnis miteinander hatten oder nicht, steht derzeit noch nicht fest. Nach der Aussage eines Kriminalbeamten vor Gericht deutet aber alles darauf hin. Der Sachbearbeitende Kriminalbeamte gab vor Gericht an, dass die Chatverläufe zwischen dem 19-Jährigen und dem 43-Jährigen gesichert wurden. Schon früher am Tatabend hatten die beiden Kontakt über Whats-App und provozierten sich gegenseitig. So schrieb der 19-Jährige zum Beispiel „Bist du etwa so schlecht im Bett?“ oder „Ich war der Beste den sie je hatte“.

Die Verhandlung wurde vertagt. Am Donnerstag, 2. November, soll noch ein Sachverständiger gehört werden. Seine Aussage soll klären, bis zu welchem Zeitpunkt das Opfer hätte gerettet werden können.

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