Justiz
Junge Frauen sexuell bedrängt: Iraker vor dem Landgericht

25.10.2017 | Stand 13.09.2023, 0:47 Uhr
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Es ist wohl das Schlimmste, was einer Frau passieren kann: Ein unbekannter Mann schleicht sich an sie heran, bedrängt sie und will sie zu sexuellen Handlungen nötigen. Jetzt steht ein 27-jähriger Mann aus dem Irak vor dem Landgericht. Seine mutmaßlichen Opfer: Junge Frauen.

REGENSBURG Viel wurde vor allem nach der Silvesternacht in Köln darüber diskutiert, dass gerade Menschen, die aus fremden Ländern hier bei uns Schutz suchen, die Rechte von Frauen achten müssen. Die Gleichstellung von Mann und Frau, bis vor der sogenannten Flüchtlingskrise in Deutschland überhaupt nicht zur Debatte stehend, dürfe auch von Menschen aus anderen Kulturkreisen nicht in Frage gestellt werden.

Jetzt steht wieder ein Mann vor dem Landgericht Regensburg, dessen Fall ein erschreckendes Beispiel dafür ist, wie selbst nach der Debatte in Köln unser Justizsystem und Strafen für Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung offenbar nicht davon abhalten, Frauen zu begrapschen, zu bedrängen, ja sexuell zu nötigen.

Der Angeklagte, der sich ab Montag, 30. Oktober, vor dem Landgericht in Regensburg verantworten muss, ist ein 27-jähriger Mann aus dem Irak. Nach eigenen Angaben hatte er in seiner Heimat, in der zwar Terror, aber nach internationalen Kriterien derzeit kein Krieg herrscht, in einem Steinbruch gearbeitet.

Und das wirft ihm die Staatsanwaltschaft Regensburg vor: Am 25. Februar 2017 in der Nacht um 2 Uhr soll sich der Angeklagte in der Flurlgasse in Straubing einer Frau genähert und sie an den Schultern gepackt haben. Dann habe er sie umgedreht und zweimal gesagt: „Ich liebe dich!“ Dann habe er versucht, die Frau zu küssen und habe sie dabei an die Hausmauer gedrückt. Erst als die Frau klar und deutlich „Stopp! Nein! Kein Spaß!“ sagte, habe er von ihr abgelassen, so die Staatsanwaltschaft.

Doch offenbar hielt das den Iraker nicht davon ab, weiter auf die Suche nach jungen Frauen zu gehen. Laut Staatsanwaltschaft habe er sich in einem Lokal in Straubing in jener Nacht um 4 Uhr früh auf einer Damentoilette ein weiteres Opfer gesucht. Als eine junge Frau sich gerade vor dem Spiegel herrichtete, soll der Mann sie bereits beobachtet haben. Er soll in die Damentoilette eingedrungen sein und sich auf die Frau gestürzt haben. Als er sie an den Waschtisch der Toilette gedrückt haben soll, habe er „Küss mich! Du Hübsche!“ gerufen. Sein mutmaßliches Opfer aber wehrte sich - so sehr, dass es zu nächst nicht zu einem Kuss des Angeklagten, sondern zu einem Biss in den Hals der Frau gekommen sein soll. Sodann habe er ihr seine Zunge in den Mund geschoben und sie dazu gezwungen, ihn zu küssen. Schließlich sei es der Frau gelungen, sich zu befreien, doch der Angeklagte habe sie erneut erwischt, sie zu Boden gedrückt - und dann habe er ihr mit einer Bierflasche dreimal auf den Kopf geschlagen, bevor er von ihr abließ.

Der Angeklagte ist nach eigenen Angaben verheiratet, zuletzt lebte er in Steinach. Die Polizei nahm ihn am 8. März 2017 fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sexuelle Nötigung und Körperverletzung vor. Drei Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil soll am 3. November fallen. Die Opfer indes dürften sich an einen Satz der Kölner Oberbürgermeisterin erinnern, den diesen nach der Silvesternacht in Köln sagte: Man solle einfach eine Armlänge Abstand halten. Ein Hohn für die Opfer.

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