Sohn missbraucht
Sechs Jahre und neun Monate Haft für Vater

25.10.2019 | Stand 13.09.2023, 2:02 Uhr
−Foto: n/a

Jugendkammer in Landshut ordnet zudem Sicherungsverwahrung des 46-Jährigen an.

ROTTAL-INN Nach zwei Verhandlungstagen fiel das Urteil in dem schrecklichen Missbrauchs-Prozess: Der Angeklagte aus dem Landkreis Rottal-Inn muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis, weil er 2017 seinen eigenen, zur Tatzeit erst vierjährigen Sohn, schwer sexuell missbraucht und davon auch noch ein Video aufgenommen hatte. Nach der Haft muss der Mann in Sicherungsverwahrung.

Die Jugendkammer der Landgerichts Landshut verurteilte den 46-Jährigen unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, Vergewaltigung und Missbrauch eines Schutzbefohlenen sowie Herstellung und Besitz von kinderpornografischen Schriften. Als Begründung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung führte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler an, dass man den Angeklagten nach Verbüßen seiner Haftstrafe nicht „guten Gewissens in Freiheit entlassen kann, weil er so gefährlich ist.“

Bereits zu Beginn der Verhandlung räumte der Vater die Vorwürfe weitgehend ein. Letztlich war die Kammer aufgrund der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte am 31. August 2017 nach einer gemeinsamen Dusche seinen kleinen Sohn dazu gebracht hat, sexuelle Handlungen an ihm durchzuführen, während der die Tat filmte. „Wir hatten die seltene Situation, das Video ansehen zu können bzw. zu müssen“, wie Ziegler erwähnte. Darauf sei zu hören gewesen, dass der Mann sein Kind, das keine Lust dazu hatte, im Befehlston dazu aufforderte.

Bei einer Hausdurchsuchung am 15. Februar 2019 in der Wohnung des 46-Jährigen konnte die Polizei auf seinem Handy eben jenes Video und auf einem zweiten Smartphone sowie auf dessen Computer weitere kinderpornografische Video- und Bilddateien sicherstellen.

Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Er verbrachte 12 Jahre seines Lebens hinter Gittern wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung, versuchtem schweren Missbrauchs von Kindern und kleinerer Diebstahl-Delikte. Damals begründete der 46-Jährige die sexuellen Übergriffe als „gelegenheitsbedingt“, denn obwohl er eher an Frauen interessiert sei, wären Kinder leichter zu erreichen. „Wenn man was bei einer Frau nicht bekommt, dann sucht man halt was anderes“, erklärte er auch dem psychiatrischen Sachverständigen.

Zwei vom Gericht beauftragte Gutachter attestierten dem Angeklagten eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine erkennbare pädophile Störung. Die Rückfallquote von Tätern mit diesem Krankheitsbild liege bei 75 Prozent. „Ihm fehlt zudem die Fähigkeit, Konsequenzen aus seinen bisherigen Vergehen und Haftstrafen zu ziehen“, wie die psychiatrische Sachverständige berichtete. Zudem zeige der 46-Jährige psychopathische Züge, die dazu führen, dass er keine Angst hat, was die Sachverständige dazu veranlasst, den Angeklagten als „gefährlich einzustufen“.

Der Staatsanwalt beantragte in seinem Plädoyer die Sicherungsverwahrung des Angeklagten und dem folgte die Kammer. Wie Richter Ziegler sagte, ist die diagnostizierte kombinierte Persönlichkeitsstörung tief im Angeklagten verwurzelt, was sicherlich auch Gründe in seiner unschönen Kindheit habe. „Mit diesem Päckchen muss er leben, doch der Hang und die Neigung liegen vor und somit auch die erhebliche Gefahr, dass solche Straftaten wieder passieren“, so der Vorsitzende Richter abschließend.

Rottal-Inn