Verurteilung wegen Drogenbesitz
Der Landwirt mit der Marihuana-Plantage

29.05.2019 | Stand 28.07.2023, 11:58 Uhr
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„Cannabis ist meine Medizin“, darauf beharrte der 40-jährige Angeklagte, ein Landwirt aus dem Landkreis Rottal-Inn, vehement bis zum Schluss. Doch die dritte Strafkammer des Landgerichts Landshut verurteilte ihn wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer einjährigen Gefängnisstrafe. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Landwirt hinter dem alten Schweinestall am heimischen Hof acht Marihuanapflanzen angebaut hatte.

LANDSHUT/ LKR. ROTTAL-INN Auch wenn sich die Geschichte im ersten Moment kurios anhört, hat sie doch einen tragischen Hintergrund. Im Prozess ging es nicht nur um die Drogen-Plantage: Der Fall wurde bereits Ende letzten Jahres am Amtsgericht Eggenfelden verhandelt, konnte jedoch nicht abgeschlossen werden, da bei einer Verurteilung die Einweisung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus im Raum stand. Deswegen wurde der Fall an das Landgericht verwiesen. Ein Gutachter attestierte dem Mann eine Schizophrenie und eine Cannabis-Abhängigkeit. Der Sachverständige sah damals schon die Voraussetzungen für eine Unterbringung gegeben und prognostizierte bei fehlender Behandlung weitere tätliche Angriffe vom Angeklagten auf dessen Vater.

Seit Jahren sollen sich unschöne Szenen in der Familie abspielen: Von Drohungen und körperlichen Attacken vom Sohn dem Vater gegenüber ist die Rede. Bagatellsachen brachten den Sohn in Rage, wenn der Vater beispielsweise zu viel Wasser zum Blumengießen verwendet hatte oder der Vater wieder einmal den Ofen falsch angeheizt hatte. Einmal habe der Sohn dem Vater mit dem Besenstiel auf die Hand geschlagen. „Das braucht er, der Vater, jeden Tag eine, hat er mir mal gesagt“, wie dessen Betreuer im Zeugenstand berichtete.

„Er ist ein schwieriger Typ, psychisch erkrankt und sein Elternhaus ist eine Katastrophe“, so der Betreuer weiter. Streitigkeiten „unter der Gürtellinie“ seien an der Tagesordnung. Gleichzeitig erklärte er aber, der Angeklagte werde „seit Jahren ausgenutzt und sei auch nicht richtig bezahlt worden.“ Zu den aggressiven Ausrastern komme der jahrelange Cannabis-Konsum des Angeklagten hinzu, woraus sich eine Abhängigkeit bildetet. Mehrere Versuche seines Umfeldes, dessen Schizophrenie in den Griff zu bekommen, scheiterten, da es dem Angeklagten an der nötigen Einsicht fehle und er sich weigere, die nötigen Medikamente zu nehmen.

Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber hatte der 40-Jährige früher schon zugegeben, dass er regelmäßig Marihuana konsumiere und auch anbaue. Dass er es „ab und zu“ rauchen würde, gab der Angeklagte auch der Kammer gegenüber zu, betonte allerdings, dass er es nur wegen seiner Rückenschmerzen tun würde. Seit einem Sturz leide er an chronischen Schmerzen. „Der Arzt hat zu mir gesagt, wenn Dir das Cannabisrauchen gut tut, dann tu es“, erklärte der Angeklagte überzeugt.

Doch mit der Plantage hinter dem Schweinestall wollte er strikt nichts zu tun haben. „Die sind schön gewachsen, aber das sind nicht meine“, bestritt der 40-Jährige die Vorwürfe. Ihm seien die Pflanzen nie aufgefallen. Die Samen müssten dort hingeflogen sein oder der Nachbar habe sie dort angepflanzt, wie er behauptete. Sein Vater informierte damals die Polizei, dass da „komische Pflanzen“ seien und da vermutlich sein Sohn dahinter stecke, wie der Polizeihauptmeister aussagte. Laut einem Gutachten des Landeskriminalamtes hätten die zwei Meter hohen Pflanzen zwar über vier Kilogramm Marihuana ergeben, die Ernte wäre aber von schlechter Qualität gewesen.

Der Sachverständige klärte die Kammer darüber auf, dass vom Angeklagten weitere Taten bei weiterem Cannabis-Konsum zu erwarten seien, falls sich der 40-Jährige nicht behandeln lasse. Jedoch sei er unwillig, eine Therapie zu machen, da er sich nicht krank fühle. Dem Entzug stehe allerdings auch die Schizophrenie im Wege. „Alles ein Schmarrn“, kommentierte der Landwirt die Aussagen immer wieder laut.

Die Kammer sah von der Einweisung in die Psychiatrie ab, da es dafür einer „Anlass-Tat“ bedarf, die im symptomatischen Zusammenhang mit seiner Gefährlichkeit stehe, so die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin Inken Bouabe. Die Tat sei hier nicht Ausdruck seiner Gefährlichkeit, sondern rein „Suchtmittel-bedingt“, das reiche nicht aus, um ihn unterzubringen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rottal-Inn