Urteil
Rottaler Sexarzt muss ins Gefängnis

18.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:17 Uhr
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Wegen sexuellen Missbrauchs von drei Patientinnen, einer Vergewaltigung und unerlaubter Abgabe von Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist der Rottaler Hausarzt jetzt von der 3. Strafkammer des Landgerichts Landshut zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Zusätzlich wurde dem Mediziner ein fünfjähriges Berufsverbot aufgebrummt.

ROTTAL-INN Der Allgemeinarzt nutzte die Medikamentenabhängigkeit zweier Patientinnen schamlos aus, indem er ihnen Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente nur gegen Sex überließ. Bei der dritten Patientin erpresste er Sex im Gegenzug für Rezepte für deren drogenabhängigen Mann. Als sie einen Schlussstrich ziehen wollte, vergewaltigte sie der Arzt (das wochenblatt berichtete).

„Er hat als Arzt Grenzen gravierend überschritten“, stellte die Vorsitzende Richterin Inken Bouabe bei der Urteilsbegründung klar. Staatsanwalt Gerald Siegl forderte in seinem Plädoyer eine dreijährige Haftstrafe für den Mediziner, dem schloss sich Verteidiger Marc Wederhake an. Eine am ersten Prozesstag in Aussicht gestellte Bewährungsstrafe wurde schnell verworfen, als die Ergebnisse eines umfangreichen Gutachtens gegen den Arzt mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz auf den Tisch kamen.

Bei den vom Angeklagten verordneten Medikamenten handelte es sich laut den beiden Sachverständigen vom Institut für Rechtsmedizin in München um schwere Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, womit der Arzt die Gesundheit der Frauen schwer gefährdet habe. Strafmildernd sei gewesen, dass der Angeklagte anfangs alle Vorwürfe zugegeben, sich bei den Patientinnen entschuldigt und Schmerzensgeld gezahlt habe. Mit dem umfassenden Geständnis ersparte er den Frauen eine Aussage vor Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rottal-Inn