Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Haftbefehle wegen illegaler Beschäftigung

10.12.2018 | Stand 03.08.2023, 20:41 Uhr
−Foto: Foto: Zoll

Bereits Mitte November wurden im Raum Pfarrkirchen zeitgleich mehrere Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Landshut von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut vollzogen. Die Beamten prüften wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von ausländischen Arbeitskräften sowie wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

PFARRKIRCHEN Zwei sich von der verdächtigen Unterkunft entfernende Fahrzeuge wurden von den Einsatzbeamten mittels Dienstfahrzeugen blockiert und an der Weiterfahrt gehindert. Dabei stieß eines der Fahrzeuge beim Versuch zurückzusetzen beinahe mit einem Dienstfahrzeug zusammen. Die Insassen der verdächtigen Fahrzeuge sowie ein weiterer in der Unterkunft angetroffener Arbeiter konnten für den Aufenthalt als Bauarbeiter in Deutschland keine Aufenthaltstitel vorlegen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts eingeleitet.

Auch der beschuldigte Unternehmer wurde in der Unterkunft angetroffen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen. Mit Einbruch der Abendstunden konnten alle strafprozessualen Maßnahmen abgeschlossen werden. Die weiteren Ermittlungen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut, Standort Pfarrkirchen, geführt und dauern noch an.

Rottal-Inn