Urteil in Missbrauch-Prozess
Zwei Jahre auf Bewährung und 5000 Euro Schmerzensgeld

20.07.2018 | Stand 13.09.2023, 2:02 Uhr
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Sie waren „ein Herz und eine Seele“. Dennoch hat sich der 49-jährige Angeklagte an seiner damals erst neunjährigen Nichte vergangen, wie er zu Prozessbeginn gestanden hatte. Die Jugendkammer des Landgerichts Landshut verurteilte den Arnstorfer nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und einer Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld.

ARNSTORF „Es kam zu einer Verständigung, bei der Staatsanwältin, Nebenkläger sowie der Angeklagte und sein Verteidiger zugestimmt haben“, erklärte der Vorsitzende Richter Theo Ziegler. Zu Beginn hatte die Staatsanwältin dem Angeklagten Vergehen in acht Fällen zur Last gelegt. Laut dem Vorsitzenden Richter kam es jedoch zu Verfahrenseinstellungen und das Urteil wurde letztendlich auf die drei eingeräumten Vorfälle beschränkt.

„Er hat zwei Jahre auf Bewährung bekommen, weil er die Taten eingeräumt hatte, er nicht vorbestraft ist, die Taten jetzt 17 Jahre zurückliegen und der Angeklagte sich zu einem Täter-Opfer-Ausgleich mit einer Zahlung in Höhe von 5000 Euro verpflichtet hat“, begründete Ziegler das Urteil. Das Wesentliche dabei sei allerdings gewesen, dass die heute 26-jährige Nebenklägerin dies so akzeptiert habe.

Die sexuellen Übergriffe sollen sich zwischen September 2001 und Juli 2002 zugetragen haben, als das Schulmädchen beim Angeklagten in dessen Wohnung, übernachtete. Sie sei immer „wie verrückt nach ihm gewesen“ und die „Zeit mit ihr, habe seinem Leben einen Sinn gegeben“, erklärte der Angeklagte zum Teil unter Tränen. Er sei sich dessen bewusst gewesen, dass das Anfassen eines Kindes ein absolutes „No-go“ sei, wie er erklärte.

Dennoch kam es zu drei Übergriffen, bei denen er das Mädchen am „Intimbereich einfühlsam streichelte“. Erst im Januar 2014 kam es zu einer Aussprache, bei dem ihm seine Nichte verziehen haben soll.

Er könne sich bis heute nicht erklären, wie es dazu gekommen ist. „Vielleicht wollte ich aber auch der Erste sein, der sie berührt“, so der Angeklagte.

Er könne nur mutmaßen und es auf seinen eigenen Missbrauch zurückführen, dem er als Neunjähriger zum Opfer gefallen war, wie der 49-Jährige berichtete. So sei er damals bei einem kurzen Krankenhausaufenthalt von zwei Mädchen im Teenageralter sexuell missbraucht worden.

Rottal-Inn