Sicherheitsstatistik
Straftaten gingen von 820 auf 755 deutlich zurück

16.04.2018 | Stand 20.07.2023, 12:42 Uhr
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Simbachs Polizeichef Stephan Goblirsch und Stellvertreter Max Allgeier präsentierten zusammen mit Werner Koll die Sicherheitsstatistik 2017.

SIMBACH AM INN Simbach am Inn. Am Montag, 16. April,  stellten Simbachs Polizeichef Stephan Goblirsch und sein Stellvertreter Max Allgeier zusammen mit Werner Koll die jährliche Kriminalstatistik im Rahmen eines Pressegespräches vor. Erfreulich war dabei, dass im vergangenen Jahr die Zahl der registrierten Straftaten zurückging. Wurden 2016 noch 820 Straftaten erfasst, waren es 2017 755.

Auch die Aufklärungsquote stieg das dritte Mal infolge von 66,3 Prozent (2016) um 2,8 Prozentpunkte auf 69,1 Prozent und erreicht somit den höchsten Stand seit zehn Jahren. Sie liegt somit leicht über der Aufklärungsquote für gesamt Niederbayern. Laut Goblirsch ist es nach zwei Jahren auch eine Statistik, in der nach außergewöhnlichen Ereignissen in Simbach wieder Normalität einkehrt.

Gemeint waren damit die Flüchtlingswelle (2015) und das Jahrtausendhochwasser (2016). In dem aktuellen Nachweis wird auch zum ersten Mal ein vollständiges Jahr der Zugehörigkeit der Fahndungsgruppe zur Polizeiinspektion Simbach dokumentiert. Auch wenn die Fahndungsgruppe für den gesamten Landkreis zuständig ist, so werden in der Statistik nur Straftaten aufgeführt, die in den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Simbach fallen.

Zuständig ist die Simbacher Polizei für neun Gemeinden, in denen 30.458 Menschen wohnen. Dabei ist die größte Gemeinde die Stadt Simbach mit 9.736 Einwohnern, gefolgt von Kirchdorf (5.387) und dem Markt Tann (3.946).

Von den 820 Straftaten wurden 522 aufgeklärt, die von 446 Tatverdächtigen begangen wurden. Dabei waren 317 männlich und 129 weiblich. Festzustellen war hierbei, dass der weibliche Anteil gegenüber dem Vorjahr um 10,1 Prozentpunkte bei entsprechendem Rückgang bei den männlichen Straftätern lag.

Hier geht es zu den einzelnen Strafdelikten.

Straßenkriminalität: Unter Straßenkriminalität versteht man Taten, die ausschließlich oder überwiegend im öffentlichen Raum begangen werden, z. B. Sachbeschädigungen, Raubüberfälle, Straßendiebstähle, Körperverletzungen, sexuelle Nötigungen bzw. Vergewaltigungen und Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Dieser Bereich verharrt seit 2014 auf einem etwa gleichbleibend niedrigen Niveau mit leichten Ausschlägen nach oben oder unten. Im Berichtsjahr stieg die Anzahl um 2,8 Prozent oder vier auf insgesamt 148 Delikte, somit 23 Fälle unter dem langjährigen Mittel von 171.

Gewaltkriminalität: Unter Gewaltkriminalität versteht man schwerwiegende Straftaten wie z. B. Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Erpressung, Geiselnahme, aber auch qualifizierte Körperverletzungsdelikte.

Hier konnte nach zwei Jahren mit in absoluten Zahlen leichten Steigerungen wieder ein Rückgang registriert werden. 2017 wurden mit 21 Taten vier weniger begangen als 2016, ein Minus von 16 Prozent. Das langjährige Mittel liegt hier bei 23 Taten.

Diebstahlskriminalität: Nach einem erfreulichen Rückgang bei den Diebstählen im Vorjahr gab es 2017 einen in absoluten Zahlen unbedeutenden Anstieg von 237 auf 241 Fällen, eine Steigerung um 1,7 Prozent. Der Trend in Niederbayern ist hier gegenläufig, es war hier ein Rückgang von 10,8 Prozent zu verzeichnen.

Bei den Diebstahlsdelikten wird zunächst zwischen einfachem Diebstahl (155 Fälle, plus sechs gegenüber dem Vorjahr) und Diebstahl unter erschwerten Umständen unterschieden (88 Fälle, minus zwei gegenüber dem Vorjahr).

In die zweite Kategorie fallen alle Diebstähle, bei denen der Täter unter anderem Hindernisse überwinden muss, also z. B. Türen aufhebeln oder Scheiben einschlagen mussten, um ans Ziel, das Diebesgut, zu gelangen. Hier konnten im Zehn-Jahres-Vergleich mit 86 Fällen der niedrigsten Werte verzeichnet werden.

Im August war aber leider eine Serie mit sieben Einbruchdiebstählen zu beklagen, bei den der Täter teils dilettantisch versuchte, in das Innere von Gebäuden zu gelangen, was in fünf von sieben Fällen misslang. Nichtsdestotrotz wurde teilweise erheblicher Sachschaden angerichtet. Geklärt werden konnte diese Serie trotz vielversprechender Ansätze und vergleichbarer Delikte in Braunau nicht.

Da sich die Statistik beim Diebstahl, sowohl beim schweren, als auch beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände, auf viele verschiedene Begehungsmöglichkeiten verteilt, lohnt hier aufgrund der allgemein rückläufigen Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren nur die Betrachtung von Diebstählen, die entweder das Sicherheitsgefühl erheblich beeinträchtigen oder bei denen es nennenswerte Schwankungen gibt. Im Folgenden wird nicht mehr zwischen einfachen und schweren Diebstahl unterschieden.

Sehr erfreulich ist in diesem Kontext die Entwicklung beim Wohnungseinbruchsdiebstahl. Hier war zwar nur ein Rückgang von einem Fall auf acht zu verzeichnen, dies aber vor dem Hintergrund, dass im Jahr zuvor ein Rückgang um 70 Prozent von 30 auf neun zu verzeichnen war.

Drei dieser acht Einbruchdiebstähle waren sogenannte Tageswohnungseinbrüche, die, wie der Name an sich schon sagt, untertags verübt wurden, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Auch hier war ein Rückgang um zwei Fälle zu verzeichnen. Leider konnten von den eingangs erwähnten acht Fällen nur zwei, also 25 Prozent aufgeklärt werden.

Die Diebstahlsart mit der höchsten prozentualen Steigerung ist der Diebstahl von Kfz, der von einem auf fünf Fällen anstieg. Hier findet sich unter anderem ein Autodiebstahl, den der männliche Partner bei der Trennung mitgenommen und im Anschluss schwer beschädigt hat aber auch die zunächst als Diebstahl angezeigte Entwendung von Kraftfahrzeugen, die sich im Nachhinein eher als unbefugter Gebrauch herausgestellt haben.

Auch die Feststellung des Verkaufs eines Pkw in Teilen bei Internetauktionen durch die Fahndungsgruppe fand hier Eingang.

Weitere Begehungsweisen mit hohen prozentualen Steigerungen, die sich aber bei einem Blick auf die absolute Zahl relativieren, sind der einfache Diebstahl aus Boden- oder Kellerräumen, der von einem auf drei Fälle anstieg.

Gleiches gilt für den Taschendiebstahl und der besonders schwere Fall des Diebstahls aus Gaststätten, Hotels und Pensionen, der jeweils von drei auf sechs Fälle anstiegen. Sorge bereiten jedoch die Fahrraddiebstähle, die um 52,9 Prozent oder von 34 auf 52 Fälle angestiegen sind.

Die Steigerung ist ausschließlich auf den besonders schweren Fall zurückzuführen, das heißt, 36 statt wie im Vorjahr 18 versperrte oder nicht frei zugängliche Fahrräder wurden entwendet, während die Zahlen beim einfachen Diebstahl mit 16 gestohlenen Fahrrädern gleich blieb.

Erwähnenswert ist aufgrund der Anzahl der Delikte, wenn auch mit 38 gleichbleibend zum Vorjahr, der Diebstahl an/aus Kfz. Hier ist auch 1 Fall des Diebstahls von Rezeptformularen zur Erlangung von Betäubungsmittel enthalten, bei dem durch intensive Arbeit der Ermittlungs- und Fahndungsgruppe 160 Rezeptfälschungen im Raum München/Traunstein geklärt werden konnten.

Vermögensdelikte: Hier sind vor allem Betrugsdelikte erfasst. Die Zahlen sind hier im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht rückläufig. Es wurden 72 statt 78 Fälle erfasst, was einem Rückgang von 7,7 Prozent entspricht.

Allerdings sind hier nur die Delikte erfasst, bei denen der Täter hier gehandelt hat. Betrüge, bei denen der oder die Geschädigten im Dienstbereich der Polizeiinspektion Simbach wohnen, der Täter aber hier nicht gehandelt hat, sind hier nicht enthalten.

Hier liegen die Zahlen mit 173 weit höher. Zudem werden diese Betrügereien sehr oft mit oder mithilfe des Internets verübt. Bei mindestens 81 Delikten war dies der Fall.

Die Aufklärungsquote bleibt hier erfreulicherweise auf einem sehr hohen Niveau, es konnte sogar gegenüber dem Vorjahr noch leicht gesteigert werden. Im Berichtsjahr konnten 93,1 Prozent dieser Taten aufgeklärt werden, somit 2,1 Prozentpunkte mehr als 2016. Die zwei häufigsten Betrugsarten sind der „Sonstige Warenkreditbetrug“ und der „Warenbetrug“.

Unter Warenkreditbetrug versteht man, dass bestellte Ware vom Verkäufer geliefert, vom Käufer aber nicht bezahlt wurde. 2016 wurden in diesem Deliktsbereich 8 Taten erfasst, dieses Jahr waren es mit 19 Fällen 137,5 Prozent mehr. In diesem Deliktsumfeld spielt das Internet mit Plattformen wie Ebay oder Shpock, um nur 2 zu nennen, eine bedeutende Rolle. Mit 18 Delikten in fast in gleicher Größenordnung wurden Warenbetrügereien begangen.

Hier verspricht der Verkäufer Ware zu liefern, was er jedoch nicht oder nicht in der versprochenen Qualität tut. Im Vorjahr waren hier 25 Anzeigen zu bearbeiten, somit 7 mehr als 2017, ein Rückgang um 28 Prozent.

Mit 17 Delikten sind Betrügereien anderer Art in die diesjährige Statistik eingeflossen. Hierunter fällt zum Beispiel wenn ein Täter per Telefon Waren bestellt, dabei falsche Personalien und wiederum eine zu einer anderen Person gehörende Bankverbindung angibt.

Oder die Überweisung eines Betrages vor Auszahlung eines größeren Gewinnes. In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass es bei solchen oder ähnlichen „Angeboten“ nie mit rechten Dingen zugeht.

Zu den Vermögensdelikten zählen auch noch die Unterschlagungen die mit 7 statt 14 Taten um genau die Hälfte zurückgegangen sind. Die Aufklärungsquote liegt hier bei 71,4 Prozent.

Urkundsdelikte: 2016 flossen 487 Urkundsdelikte in die Statistik ein, wovon 457 von der Bundespolizei bearbeitet wurden, da sie im Zusammenhang mit der irregulären Migration standen. Die Vergleichsgröße für dieses Jahr sind somit 30 Fälle.

In diesem Jahr wurden, wiederum bereinigt um die bei der Bundespolizei im Zusammenhang mit der irregulären Migration angefallenen Fälschungen (15), 24 Anzeigen bearbeitet, ein Rückgang um 20 Prozent. Diese Urkundsdelikte teilen sich im Wesentlichen auf in 18 Urkundenfälschungen und vier Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen auf.

Weitere Begehungsformen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Diese zwei genannten Deliktsbereiche konnten zu jeweils 100 Prozent geklärt werden. Gefälscht wurden u. a. Sparkassenformulare, Führerscheine, Zulassungsplaketten, ID-Cards, aber auch Rezepte zur Erlangung von Betäubungsmitteln. Erfasst wurde hier aber auch ein Fall, in welchem sich eine Jugendliche mit dem Ausweis einer Freundin bei einer Diskothek auswies, um länger bleiben zu können.

Die eigentliche Ausweisinhaberin hatte diesen Ausweis als verloren gemeldet. Aber auch zwei Rezeptfälschungen zur Erlangung von Betäubungsmittel sind hier erfasst, die ihren Ausgangspunkt im Diebstahl von blanko Rezepten hatten. Durch die Fahndungsgruppe wurden insgesamt weitere 35 Fälschungen, seien es Führerscheine, andere Dokumente oder auch zum Beispiel TÜV-Plaketten, erkannt.

Da die Fahndungsgruppe für den gesamten Landkreis Rottal-Inn zuständig ist, werden diese Aufgriffe bei den jeweiligen Dienststellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Tatort lag, statistisch erfasst.

Körperverletzungsdelikte: Nach 98 Delikten in diesem Bereich aus dem Vorjahr, gab es hier einen erfreulichen Rückgang auf 82 Taten, ein Minus von 16,3 Prozent. Ebenso erfreulich ist die Aufklärungsquote, die von 92,9 Prozent auf 97,6 Prozent anstieg.

Bei den gefährlichen Körperverletzungen verringerte sich die Anzahl der registrierten Taten um 18,2 Prozent von 22 auf 18. Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man unter anderem, wenn mehrere gemeinschaftlich handeln oder mit Gegenständen (z. B. Flaschen, Waffen, Pfefferspray, etc.) auf den jeweiligen Gegner einwirken.

Diese Delikte wurden zu 100 Prozent aufgeklärt. Diese Delikte spielten sich nur zu einem geringen Teil (4) in der Öffentlichkeit ab, der größere Teil passierte im heimischen Umfeld (14).

Hier ereignete sich zum Beispiel ein Fall, bei dem ein Ehemann drohte, seine Frau umzubringen, ihr mit einem Beil den Kopf einzuschlagen.

Glücklicherweise trug die Frau bei der Auseinandersetzung nur kleine Schnittwunden davon, die von einem Messer stammten, obwohl ein Beil bereitlag. Der Mann konnte widerstandslos festgenommen werden, er kam auf richterliche Anordnung in psychiatrische Behandlung.

Weitere Messerangriffe gab es nur noch einen unbestätigten, auf einer Aussage des Geschädigten basierend. Entsprechende Verletzungen konnten nicht festgestellt werden. Im Berichtsjahr wurden noch ein Pfefferspray, ein Gehstock, eine Wurzelbürste und eine Flasche als „Waffe“ verwendet.

Bei den einfachen Körperverletzungen ohne erschwerende Umstände wurden 57 statt 64 gegenüber dem Vorjahr registriert, die zu 96,5 Prozent geklärt werden konnten, was einem Rückgang um 10,9 Prozent entspricht. Fahrlässige Körperverletzungen schlugen noch mit 7 statt 11 Fällen zu Buche, ein Rückgang um 36,4 Prozent.

Sachbeschädigungen: Nachdem 2016 die Anzahl der Sachbeschädigung von 75 auf 89 Taten stieg, fiel sie 2017 wieder auf 75 Taten zurück, also den gleichen Wert wie 2015. Der Rückgang beträgt hier 15,7 Prozent. Leider konnte hier nur etwa jede dritte Beschädigung geklärt werden, die Quote liegt bei 32 Prozent.

Der erfasste Gesamtschaden beträgt 2017 insgesamt 50.055 Euro, was einem durchschnittlichen Schaden pro Tat von 667 Euro entspricht. Der Täter einer Sachbeschädigung an Kfz, der in aller Regel das Auto zerkratzt, verursachte mit 1.167 Euro einen wesentlich höheren Schaden. Der erfasste Gesamtschaden summiert sich hier auf 32.671 Euro.

Raubdelikte: Im Berichtszeitraum wurde ein Raubdelikt gegenüber zwei im Vorjahr begangen, das bis dato noch nicht aufgeklärt werden konnte. Die Sachbearbeitung liegt hier bei der KPI Passau.

Der Inhaber einer Gaststätte im Dienstbereich der Polizeiinspektion Simbach wurde bei seinem Rundgang durch die Räumlichkeiten zu Geschäftsschluss von einem Unbekannten von hinten niedergeschlagen, er verlor für kurze Zeit das Bewusstsein.

Als er wieder zu sich kam, musste er feststellen, dass seine Tageseinnahmen geraubt waren.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: In diesem sehr sensiblen und sicherheitsrelevanten Deliktsbereich kam es leider zu einer Steigerung von acht auf zwölf Fälle, was eine prozentuale Zunahme 50 Prozent bedeutet.

Diese zwölf Taten gliedern sich auf in eine Vergewaltigung, eine sexuelle Belästigung, zwei sexuelle Missbräuche von Kindern, zwei exhibitionistische Handlungen, eine Ausübung der verbotenen Prostitution, eine Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und vier Verstöße mit Kinderpornografie.

Das aufgrund der Vorfälle in der Kölner Silvesternacht verschärfte Sexualstrafrecht wirkte sich im Bereich der Polizeiinspektion Simbach nur marginal aus. Hier wurde nur ein Fall der sexuellen Belästigung angezeigt, die vor dieser Reform als Beleidigung auf sexueller Grundlage behandelt worden wäre.

Rauschgiftkriminalität: Der deutliche Anstieg bei den erkannten Rauschgiftdelikten 2016 bestätigte sich 2017. Waren es im Vorjahr 99 Delikte, die festgestellt wurden, waren es dieses Jahr 94 Delikte und somit zwar 5,1 Prozent weniger, aber auf gleichem Niveau.

Hier wirkt sich vor allem die Integration der Fahndungsgruppe aus, die sehr stark zu diesem Ergebnis beigetragen hat. Der häufigste Verstoß ist der sogenannte „allgemeine Verst0ß mit Cannabis“, der 43 Mal zur Anzeige gebracht wurde. Darunter versteht man den Besitz, den Erwerb und die Weitergabe von Betäubungsmitteln, solange keine Gewerbsmäßigkeit vorliegt und der Verstoß nicht unter Handel fällt.

Davon spricht man bereits, wenn der Weiterverkauf zur Finanzierung der eigenen Sucht dient. Es folgten 14-Mal der allgemeine Verstoß mit Amphetamin, 9-Mal der Schmuggel von Cannabis, 5-Mal der illegale Handel mit Cannabis und 4-Mal der Anbau von Cannabis.

Bei der Betrachtung fällt auf, dass hier vor allem Cannabis und Amphetamin erworben, konsumiert, weitergegeben oder geschmuggelt werden. Heroin, Kokain, Crystal, LSD, etc. spielen eine nur untergeordnete Rolle.

Aufenthaltsgesetz und Asylrecht: Wie bereits in der Einleitung erwähnt, wirkte sich die Hochphase der irregulären Migration 2015 statistisch erst 2016 richtig aus. Aber auch 2017 kamen noch nennenswert Zuwanderer nach Deutschland.

Die daraus resultierenden Straftaten liegen im originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, egal, ob die Bundespolizei selbst die Illegalen aufgegriffen hat, oder Beamte der Polizeiinspektion Simbach.

Statistisch werden sie hier erfasst. Im März wurden beispielsweise von der Bereitschaftspolizei bei einem Unterstützungseinsatz für die Fahndungsgruppe 4 irakische Staatsbürger festgenommen, die kurz zuvor illegal eingereist sind und im Mai wurde die Polizei Simbach verständigt, dass 6 Illegale im Dienstbereich umherwandern.

Im Rahmen der Schleierfahndung durch die Fahndungsgruppe wurden insgesamt 24 Mal ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, sei es bei Feststellungen im Inland, bei Bus oder Bahnkontrollen. So wurde im Oktober ein österreichischer Staatsbürger am Bahnhof Simbach angetroffen, als er fünf Afghanen nach Deutschland einschleusen wollte.

Insgesamt wurden 2017 wurden 263 Verstöße gegen das Aufenthalts- das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU registriert, 257 Verstöße wurden von der Bundespolizei bearbeitet. Davon waren 231 unerlaubte Einreisen. 17-Mal wurden diese Zuwanderer eingeschleust.

Der größte Teil der Zuwanderer kamen mit 58 Personen aus dem Irak, gefolgt von 40 Syrern, 27 Afghanen, 16 Nigerianern, 13 Türken, 11 Serben und sieben Iranern. Die weiteren illegal Eingereisten kamen aus 30 weiteren Ländern.

Zusammenfassung: Die Sicherheitslage in einem bestimmten Gebiet, hier im Bereich der Polizeiinspektion Simbach, lässt sich aufgrund der sogenannten Häufigkeitszahl messen. Diese errechnet sich aus der Anzahl der bekannt gewordenen Taten in der Relation zur Bevölkerungszahl.

In Gesamt-Niederbayern liegt diese Zahl bei 35,6 (gerechnet auf 1.000 Einwohner, Bayern gesamt 45,3), im Bereich der Polizeiinspektion Simbach bei 24,79 und somit leicht unter dem 10-jährigen Mittel von 26,6. Innerhalb der einzelnen Gemeinden gibt es erhebliche Unterschiede.

So sind in aller Regel die Gemeinden mit einer niedrigeren Einwohnerzahl weniger belastet. Die „sicherste“ Gemeinde ist wie im Jahr zuvor Reut mit einer Häufigkeitszahl von 7,8, knapp gefolgt von Wittibreut mit 8,4.

Rottal-Inn