Unfallstatistik
2017 war mit sieben Verkehrstoten ein wahres Horror-Jahr

12.03.2018 | Stand 25.07.2023, 1:03 Uhr
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Während bayernweit die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten 2017 gegenüber 2016 sank, gab es im Bereich der Polizeiinspektion sieben Tote, so viele wie seit 2011 nicht mehr.

PFARRKIRCHEN Die Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Pfarrkirchen für das Jahr 2017 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Gesamtunfallzahlen um 4,38 Prozent. Die Unfälle mit Personenschaden gingen dabei leicht zurück (- 2,01 Prozent), während die mit schwerwiegenden Sachschäden weiter um 2,45 Prozent anstiegen. Bei den sogenannten Kleinunfällen im Allgemeinen sowie bei den Wildunfällen im Besonderen war ebenfalls eine Steigerung um 5,75 bzw. 3,07 Prozent zu verzeichnen.

Die positive Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik 2017 durch Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann mit weniger Toten und weniger Schwerverletzten auf Bayerns Straßen kann für den Bereich der Polizeiinspektion Pfarrkirchen leider nicht geteilt werden. Sieben Personen (2 im Jahr 2016) wurden im Jahr 2017 bei vier Verkehrsunfällen so schwer verletzt, dass sie an den erlittenen Unfallverletzungen verstarben. Eine ähnliche Entwicklung wurde im Nachbarlandkreis Altötting festgestellt, wo sich die Zahl der Todesopfer von sieben aus dem Jahr 2016 auf 14 im Jahr 2017 verdoppelte.

Im gesamten Bereich der Polizeiinspektion Pfarrkirchen ergab sich bei der Gesamtunfallentwicklung gegenüber 2016 ein Anstieg um 4,38 Prozent von 1.437 auf 1.500 polizeilich erfasster Verkehrsunfälle. Die Anzahl der schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden erhöhte sich dabei von 245 auf 251 (+ 2,45 Prozent).

Deutlich stärker fiel mit 5,75 Prozent der Anstieg der sogenannten Kleinunfälle aus; hier erhöhte sich die Anzahl von 1.043 auf 1.103 Unfälle. Hierin enthalten sind auch die Wildunfälle, die erneut um 3,07 Prozent auf 773 Unfälle anstiegen und somit den größten Posten in der Statistik einnehmen. Die Anzahl der dabei getöteten Rehe erhöhte sich um 23 Rehe auf 660 Rehwildtiere. Daneben wurden 82 Hasen / Kaninchen, 11 Füchse, 7 Dachse, 3 Wildschweine (Schwarzwild) sowie 10 sonstige Tiere bei den Verkehrsunfällen erfasst.

Die Gesamtanzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden nahm erfreulicherweise um 2,01 Prozent von 149 auf 146 ab. Die Zahl der dabei leichtverletzten Personen verringerte sich überdurchschnittlich um 18,38 Prozent von 185 auf 151 Personen. 35 Personen wurden schwer verletzt, was einer Steigerung um 9,38 Prozent gegenüber 2016 (32 Personen) entspricht.

Zu den Hauptrisikogruppen im Straßenverkehr zählen nach wir vor Motorradfahrer. 27 (18) Kradfahrer waren 2017 an Verkehrsunfällen beteiligt, was gegenüber 2016 einer Steigerung von 50 Prozent entspricht. Bei den Motoradunfällen wurden 27 Kradfahrer und Sozius verletzt, was gegenüber 2016 mit 18 Verletzten einer Steigerung von ca. 35,3 Prozent entspricht. Ein Kradfahrer erlitt dabei tödliche Unfallverletzungen und verstarb am Unfallort. Hautpunfallursache bei Unfällen mit Kraftradbeteiligung ist nach wie vor nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit.

Ein leichter Rückgang war bei Verkehrsunfällen mit Alkoholeinwirkung bei den Unfallverursachern festzustellen. Bei insgesamt 12 (13) Verkehrsteilnehmern wurde eine Alkoholisierung festgestellt, die hauptunfallursächlich war. Positiv wurde festgestellt, dass sich dabei die Anzahl der Verletzten im Jahr 2017 auf 6 Personen reduzierte, was einem Rückgang von 45,45 Prozent gegen 2016 (11 verletzte Personen) entspricht. Erfreulicherweise wurde 2017 zudem keine Person infolge eines „Alkoholunfalles“ getötet.

Im Jahr 2017 wurde im Bereich der Polizeiinspektion Pfarrkirchen bei insgesamt 36 (32) Verkehrsteilnehmern im Rahmen einer Kontrolle Alkoholbeeinflussung festgestellt und zur Anzeige gebracht. Weitere 16 Verkehrsteilnehmer konnten noch vor Antritt ihrer Fahrt am Kfz. angetroffen und der Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss verhindert werden. 2017 wurde im Rahmen der Unfallsachbearbeitung bei 1 (2) Verkehrsteilnehmer der Konsum von Drogen festgestellt. Bei weiteren 5 (10) Fahrzeugführern wurde im Rahmen von Verkehrskontrollen ein Drogenkonsum festgestellt und die Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht.

Die Verkehrsunfälle mit Unfallursache „überhöhte bzw. nichtangepasste Geschwindigkeit“ haben sich zum Vorjahreszeitraum 2016 (überproportionaler Anstieg) wieder auf 63 (75) reduziert, was einen Rückgang von 16 Prozent ergibt. Die Unfallfolgen haben sich gegenüber 2016 dabei jedoch sehr konträr entwickelt. Während sich die Gesamtanzahl der Unfälle mit Personenschäden ebenfalls von 59 auf 39 Unfälle reduzierte (Rückgang um ca. 36 Prozent), hat sich die Anzahl der Unfälle mit Verkehrstoten im Rahmen sogenannter „Geschwindigkeitsunfälle“ leider von 0 im Jahr 2016 auf 3 im Jahr 2017, bei denen 5 Personen tödlich verletzt wurden, erhöht.

Im Dienstbereich der Polizeiinspektion Pfarrkirchen wurden 2017 bei insgesamt 1.500 (1.437) erfassten Verkehrsunfällen 197 (200) Unfallflucht-Anzeigen erfasst. Die Anzahl der geklärten „Fluchten“ stieg um 2 Unfälle auf 73 an, was einer Aufklärungsquote von 37 Prozent entspricht. Vom Unfallort unerlaubt entfernt hat sich auch ein Verkehrsteilnehmer, wenn er sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Gemäß gesetzlicher Bestimmung genügt es, die Feststellungen seiner Unfallbeteiligung nachträglich zu ermöglichen, wenn der Verursacher den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeuges angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt dann nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt. Plagt nach einer begangenen Unfallflucht einem das „schlechte Gewissen“, kann das Gericht die Strafe mildern oder kann von Strafe nach den geltenden Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht.

Die Geschwindigkeitskontrollen mit Laserhandmessungen werden neben den turnusmäßigen Geschwindigkeitskontrollen der VPI Passau sowie der kommunalen Verkehrsüberwachung weiter forciert. Es gilt, die durch nichtangepasste oder überhöhte Geschwindigkeit verursachten Verkehrsunfälle weiter zu senken. Gleichartigen Kontrolldruck gilt es im Bereich von übermäßigen Alkohol- und Drogenmissbrauch aufrecht zu erhalten und die Anzahl der Alkohol-/Drogenunfälle weiter zu reduzieren.

Die Ablenkung durch Hantieren am Handy oder sonstigen Geräten während der Fahrt wird von vielen Fahrzeugführern noch immer unterschätzt und ignoriert. Wie bereits wiederholt angekündigt, werden die Kontrollaktivitäten im Bereich „Gurtanlegepflicht“ sowie „Handyverbot am Steuer“ verstärkt auch auf stationäre Kontrollen ausgedehnt. Trotz Bußgeld von je 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren und der Eintragung von einem Punkt im Fahreignungsregister hantieren oder telefonieren Fahrzeugführer verbotswidrig mit ihren Handys am Steuer. Richtig teuer kann es dabei für ertappte Fahranfänger werden, die neben dem Bußgeldbescheid eine Verlängerung ihrer Probezeit sowie eine Nachschulung (Kosten ca. 300 Euro) zu erwarten haben.

Rottal-Inn