Prozess
Brutale Vergewaltigung statt zärtlichem Techtelmechtel?

09.01.2018 | Stand 24.07.2023, 13:52 Uhr
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Was bei einem Besuch auf der Gerner Dult als zärtliches Techtelmechtel begann, soll in eine brutale Vergewaltigung ausgeartet sein: Deshalb hat sich jetzt ein 20-Jähriger vor der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts zu verantworten.

EGGENFELDEN Laut der von Staatsanwalt Gerald Siegl vertretenen Anklage sollen sich der Azubi aus Winhöring und seine Mitschülerin am 24. April letzten Jahres beim Rauchen vor dem Festzelt kurz vor 24 Uhr näher gekommen sein und sich geküsst haben. Um „ungestörter“ zu sein, sollen sie sich dann einige Meter vom Zelt entfernt haben.

Danach, so die Anklage, soll der Azubi sofort übergriffig geworden sein: Er soll die damals noch 17-Jährige nicht nur unter dem Dirndlrock, sondern auch unter dem Slip begrapscht haben und dann mit dem Finger in sie eingedrungen sein, obwohl sie ihm verbal klar machte, dass sie das nicht wolle und sich auch körperlich zur Wehr setzte. Das soll der 20-Jährige aber negiert, die Mitschülerin an den Haaren gepackt und sie kurz zum Oralsex gezwungen haben.

Weil sich die Mitschülerin erneut wehrte und auch kund tat, dass sie „das“ nicht wolle, soll sie der Azubi nach hinten geschubst haben, so dass sie auf dem Boden zu liegen kam. Danach soll er sie ausgezogen und zunächst vaginal vergewaltigt haben, wobei er sie auch in den Hals gebissen haben soll.

Damit nicht genug: Anschließend soll der Azubi die 17-Jährige auch noch zum analen Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Dabei soll er ihr dann auch noch Mund und Nase zugehalten haben, so dass der Mitschülerin – wie es in der Anklage heißt – schwarz vor Augen wurde. Die Anklage gegen den 20-Jährigen, der bereits am folgenden Tag festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, lautet auf Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Zum Prozessauftakt kündigten die beiden Verteidiger an, dass sich ihr Mandant zu den Vorwürfen äußern werde.

Allerdings beantragten sie für die Dauer seiner Aussage den Ausschluss der Öffentlichkeit, da vermutlich auch Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich des 20-Jährigen zur Sprache kämen. Rechtsanwältin Angelika Kubitschek, die die als Nebenklägerin auftretende Schülerin vertritt, beantragte ebenfalls den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung ihrer Mandantin. Die Jugendkammer entsprach beiden Anträgen. Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.

Rottal-Inn